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Code civil suisse (CC)

Art. 866 CC de 2023

Art. 866 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 866

à 874

Abrogés

A. Obligations foncières >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 866 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-10-51provisorische RechtsöffnungSchuld; Recht; Beschwerde; Forderung; Schuldbrief; Schuldner; Zahlung; Zahlungsbefehl; Rechtsöffnung; Kündigung; SchKG; Pfand; Betreibung; Gläubiger; Drittpfandeigentümer; Zustellung; Hypothekarverträge; Verhält; Kommentar; Drittpfandeigentümerin; Beschwerdeführer; Schuldbriefforderung; Kommentar; Verwaltungsrat; Zahlungsbefehls; Fällig; Staehlin; Staehlin; Sicherung
GRKSK-10-52provisorische RechtsöffnungSchuld; Recht; Beschwerde; Schuldner; Schuldbrief; Forderung; Zahlung; Zahlungsbefehl; Rechtsöffnung; Kündigung; SchKG; Betreibung; Pfand; Gläubiger; Drittpfandeigentümer; Zustellung; Verhält; Beschwerdeführer; Drittpfandeigentümerin; Kommentar; Kommentar; Schuldbriefforderung; Zahlungsbefehls; Verwaltungsrat; Staehlin; Hypothekarverträge; Fällig; Staehlin; Sicherung
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