1 Enthalten die Statuten keine Bestimmung über einen Abfindungsanspruch, so können die ausscheidenden Genossenschafter oder ihre Erben keine Abfindung beanspruchen.
2 Wird die Genossenschaft innerhalb eines Jahres nach dem Ausscheiden oder nach dem Tode eines Genossenschafters aufgelöst und wird das Vermögen verteilt, so steht dem Ausgeschiedenen oder seinen Erben der gleiche Anspruch zu wie den bei der Auflösung vorhandenen Genossenschaftern.
BGE | Regeste | Schlagwörter |
127 III 415 | Abfindungsanspruch ausscheidender Genossenschafter (Art. 864 Abs. 1 OR). Steht den ausscheidenden Genossenschaftern gemäss den Statuten ein Abfindungsanspruch zu, ist dessen Umfang zwingend auf den Zeitpunkt des Ausscheidens zu berechnen. Einzig die Fälligkeit kann statutarisch hinausgeschoben werden (E. 3-5). | Genossenschaft; Genossenschafter; Abfindung; Zwingend; Fälligkeit; Statuten; Austritt; Zeitpunkt; Zwingende; Gesetzgeber; Ausscheidenden; Berechnung; Statutarisch; Abfindungsanspruch; Schutz; Ausscheiden; Ansprüche; Dispositive; Regelung; Bilanz; GUTZWILLER; Anspruch; -Entwurf; Hinweis; Bezug; Statutarische; Auslegung; Hinausgeschoben; Mitglieder; Austritts |
80 II 123 | Genossenschaftsrecht. Frage der Gültigkeit der Statutenbestimmung einer genossenschaftlichen Pensionskasse, wonach bei Ausschluss oder Austritt bereits entstandene Rentenansprüche dahinfallen. 1. Der Rentenanspruch ist kein Abfindungsanspruch i.S. von Art. 864 OR (Erw. 2). 2. Die statutarisch vorgesehene Verwirkung des Rentenanspruchs ist keine Konventionalstrafe (Erw. 3 a und b). 3. Ungültigkeit der Verwirkungsbestimmung unter dem Gesichtspunkt der guten Sitten, Art. 19, 20 OR (Erw. 3 c und d). 4, Tragweite der Statutenbestimmung, dass nach dem Ausland keine Renten ausbezahlt werden (Erw. 5). | Mitglied; Rente; Statuten; Ausschluss; Renten; Kasse; Pension; Recht; Genossenschaft; Unterstützung; Pensionskasse; Mitgliedschaft; Anspruch; Verwirkung; Alter; Versicherung; Klagte; Arbeitnehmer; Statutarisch; Verband; Beklagten; Kassen; Beiträge; Lederer; Rechtlich; Delegiertenversammlung; Mitglieder; Leistung; Rentenanspruch |