E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG)

Art. 86 KVG vom 2023

Art. 86 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) drucken

Art. 86

284 Beschwerde (Art. 56 ATSG285)

Die Versicherer dürfen das Recht der Versicherten, Be­schwerde bei einem kanto­na­len Versiche­rungs­gericht zu erhe­ben, nicht von der Er­schöpfung eines internen Instan­zenzuges abhängig ma­chen.

284 Fassung gemäss Anhang Ziff. 11 des BG vom 6. Okt. 2000 über den Allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts, in Kraft seit 1. Jan. 2003 (AS 2002 3371; BBl 1991 II 185 910, 1994 V 921, 1999 4523).

285 SR 830.1


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 86 Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2017/50Entscheid Art. 58 ATSG. Örtliche Zuständigkeit im Ergänzungsleistungsrecht. Unechte Gesetzeslücke für den Fall eines Wohnsitzwechsels unmittelbar vor der Beschwerdeerhebung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Juni 2018, EL 2017/50). Kanton; Beschwerde; Kantons; Versicherung; Versicherungsgericht; örtlich; Thurgau; Wohnsitz; Ergänzungsleistung; Versicherte; Person; Kantonale; Zuständigkeit; Einsprache; örtliche; Gallen; Beschwerdeerhebung; Kantonalrechtlich; Behandlung; November; Einspracheentscheid; Versicherten; Anknüpfung; Historische; Einheitliche; Systematische; Gericht; Kantonalrechtliche; Entscheid; Anderen
SGEL 2017/16Entscheid Art. 58 Abs. 1 ATSG. Örtliche Zuständigkeit im Ergänzungsleistungsrecht. Unechte Gesetzeslücke für den Fall eines Wohnsitzwechsels unmittelbar vor der Beschwerdeerhebung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Mai und 17. Mai 2018, EL 2017/16). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_441/2018. Beschwerde; Kanton; Kantons; Versicherung; Zürich; Versicherungsgericht; örtlich; Ergänzungsleistung; Wohnsitz; Gallen; Sozialversicherungsgericht; Versicherte; Person; Behandlung; Beschwerdeführerin; Kantonale; Rechts; Zuständig; Zuständigkeit; Beschwerdeerhebung; örtliche; Kantonalrechtlich; Verfügung; Einsprache; Dieser; Versicherten; Historische; Kantonalrechtliche; Zeitpunkt; Bezüge
Dieser Artikel erzielt 5 Einträge bei den Entscheiden. Wollen Sie mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2017/50Entscheid Art. 58 ATSG. Örtliche Zuständigkeit im Ergänzungsleistungsrecht. Unechte Gesetzeslücke für den Fall eines Wohnsitzwechsels unmittelbar vor der Beschwerdeerhebung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 20. Juni 2018, EL 2017/50). Kanton; Beschwerde; Kantons; Versicherung; Versicherungsgericht; Recht; örtlich; Thurgau; Ergänzungsleistung; Wohnsitz; Person; Einsprache; Zuständigkeit; örtliche; Gallen; Kantonale; Beschwerdeerhebung; Kantonalrechtlich; Behandlung; Bundes; Einspracheentscheid; Systematische; Zuständig; Kantonalrechtliche; Entscheid; Historische; Anknüpfung; Einheitliche; Bezug; Gericht
SGEL 2017/16Entscheid Art. 58 Abs. 1 ATSG. Örtliche Zuständigkeit im Ergänzungsleistungsrecht. Unechte Gesetzeslücke für den Fall eines Wohnsitzwechsels unmittelbar vor der Beschwerdeerhebung (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 15. Mai und 17. Mai 2018, EL 2017/16). Aufgehoben durch Urteil des Bundesgerichts 9C_441/2018. Beschwerde; Kanton; Kantons; Recht; Versicherung; örtlich; Versicherungsgericht; Ergänzungsleistung; Wohnsitz; Person; Gallen; Sozialversicherungsgericht; Behandlung; Beschwerdeführerin; Zuständigkeit; Zuständig; Beschwerdeerhebung; örtliche; Bundes; Kantonale; Kantonalrechtlich; Einsprache; Verfügung; Zeitpunkt; Kantonalrechtliche; Historische; Vergütung; Unentgeltliche; Bezug
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
126 V 119Art. 68 Abs. 1, Art. 72 Abs. 1 und Art. 105 Abs. 1 UVG; Art. 22a VwVG: Fristenstillstand. Der in Art. 22a VwVG geregelte Fristenstillstand ist auf die Frist zur Einsprache gegen Verfügungen sämtlicher Unfallversicherer anwendbar. Frist; Fristen; Fristenstillstand; Einsprache; Ersatzkasse; Sozialversicherung; Gericht; Verfügung; Verwaltungsverfahren; Beschwerde; Unfallversicherer; Versicherer; Urteil; Verfahren; Gesetzgeber; Rechtslage; Entscheid; Bereich; Versicherungsgericht; Mindeststandard; Eidg; Anwendbarkeit; Sozialversicherungszweige; Kantonale; Kantons; Rechtsuchenden; Regel; Gleichbehandlung; Registrierte; Sozialversicherungsgericht
125 V 188Art. 80 Abs. 1, Art. 85 Abs. 1 und Art. 86 Abs. 2 KVG; Art. 4 Abs. 1 BV: Frist für den Einspracheentscheid. Mangels einer besonderen Bestimmung über die Frist, innert welcher der Krankenversicherer über eine Einsprache zu befinden hat, sind die von der Rechtsprechung im Zusammenhang mit ungerechtfertigten Verfahrensverzögerungen entwickelten Grundsätze anwendbar. Position; Opposition; Décision; Délai; Procédure; être; L'opposition; L'assuré; LAMal; L'assureur; Caisse; Consid; Assurances; Droit; Opposition; Recours; Maladie; Notamment; établissement; Jours; Trente; Formé; Qu'il; Statue; Administratif; Même; Octobre; D'opposition; Demande; Autorité

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-6251/2018Befreiung VersicherungspflichtBeschwerde; Vorinstanz; Schweiz; Recht; Beschwerdeführer; Nationale; Internationale; Verfügung; Versicherung; Bundesverwaltungsgericht; Leistungsaushilfe; Kranken; Einsprache; Kanton; BVGer-act; Aufgabe; Zuständig; Ternationalen; Französische; Aufgaben; Internationalen; Krankenversicherung; Staat; Rente; Einspracheentscheid; Französischen; Person; Zuständigkeit; Entscheid
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website nalysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz