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Loi fédérale sur le droit international privé (LDIP)

Art. 86 LDIP de 2022

Art. 86 Loi fédérale
sur le droit international privé (LDIP) drucken

Art. 86

1 Les autorités judiciaires ou administratives suisses du dernier do­mi­cile du défunt sont compétentes pour prendre les mesures néces­sai­res au règlement de la succession et connaître des litiges successo­raux.

2 Est réservée la compétence exclusive revendiquée par l’État du lieu de situation des immeubles.

2. For d’origine >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 86 Loi fédérale sur le droit international privé (IPRG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF180044Erbausschlagung Nachlass; Recht; Ausschlagungserklärung; Protokoll; Zuständigkeit; Berufung; Wohnsitz; Erblasser; Brasilien; Protokollierung; Schweizerischen; Entscheid; Schweiz; Bundesgericht; Behörde; Berufungskläger; Beschwerde; Brasilianische; Staat; Erblassers; Gerichte; Einzelgericht; Vorinstanz; Bezirksgericht; Erstinstanzliche; Angefochtene; Rich
ZHLF180003TestamentseröffnungBerufung; Berufungsklägerin; Erbschein; Recht; Vorinstanz; Verfügung; Entscheid; Erblasser; Verfahren; Erbin; Nachlass; Urteil; Erbschaft; Nutzniesser; Einzelgericht; Erbscheins; Gesetzliche; Parteien; Erblassers; Bülach; Erben; Bezirksgericht; Ausstellung; Schweiz; Nutzniesserin; Anspruch; Letztwillige; Gericht; Ehegatte; Ausgestellt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SGEL 2007/45Entscheid Art. 25 Abs. 1 Satz 2 ATSG. Erlass einer Rückforderung. Auskunftspflichtverletzung durch Nichtangabe von Grundeigentum im Ausland (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 3. März 2008, EL 2007/45). Beschwerde; Liegenschaft; Beschwerdeführerin; Recht; Sozialversicherungsanstalt; Erlass; Erbschaft; Ergänzungsleistung; Zweigstelle; Glauben; Rückforderung; Ergänzungsleistungen; Auskunft; Anmeldung; Unverteilten; Anspruch; Formular; Entscheid; AHV-Zweigstelle; Steuererklärung; Verfügung; Beschwerdegegnerin; Grundeigentum; Italienische; Auskunftspflicht; Leistungen; Lässigkeit; Einsprache; Erfüllt; Härte
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
137 III 369 (5A_876/2010)Zuständigkeit (Art. 87 Abs. 2 IPRG); Klage auf Leistung einer Soulte aus einem Erbteilungsvertrag. Die Klage auf Zahlung einer in einem Erbteilungsvertrag vereinbarten Ausgleichsleistung (Soulte) ist erbrechtlicher Natur. Für die Beurteilung der Klage ist deshalb das in erbrechtlichen Angelegenheiten vorgesehene Gericht zuständig (E. 4). Klage; Erbteilung; Erbrechtlich; Erbrechtliche; Urteil; Beschwerde; Erbteilungsvertrag; Ausgleich; Soulte; LugÜ; Streitigkeit; Zuständigkeit; Nachlass; Recht; Basel; Erbrecht; Basel-Stadt; Gericht; Teilung; Schweiz; Erben; Bezug; Zuständig; Zivilgericht; Verstorben; Beantragt; Beschwerdegegner; Zusammenhang; Appellation; Aufl
135 III 185 (4A_398/2008)Art. 2 LugÜ; räumlich-persönlicher Anwendungsbereich. Die Anwendung von Art. 2 LugÜ setzt den Wohnsitz des Beklagten in einem Vertragsstaat sowie ein weiteres internationales Element voraus; dieses ist gegeben, wenn der Kläger Wohnsitz im Ausland hat, selbst wenn der Wohnsitzstaat nicht Lugano-Staat ist (E. 3.3).
Regeste b
Art. 1 Abs. 2 Ziff. 1 LugÜ; sachlicher Anwendungsbereich. Ansprüche eines Erben gegen Dritte fallen in den sachlichen Anwendungsbereich des LugÜ, wenn sich der geltend gemachte Anspruch bereits im Vermögen des Erblassers befand, mithin nur die Aktivlegitimation durch das Erbstatut bestimmt ist (E. 3.4).
Beschwerde; LugÜ; Übereinkommen; Lugano-Übereinkommen; Zivil; Wohnsitz; EuGVO; Recht; Beschwerdegegner; Vertrag; Beschwerdeführer; Rechtsprechung; Auslegung; Anspruch; Beklagten; Anwendungsbereich; Handelsgericht; Erblasser; Zuständig; Zuständigkeit; Übereinkommens; International; Klage; Gericht; Erben; Urteil; Entscheid; Gerichtliche; München; Einsicht
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