III. Verpfändung, Pfändung und Nutzniessung
1 Die Verpfändung des Register-Schuldbriefs erfolgt durch Eintragung des Fahrnispfandgläubigers in das Grundbuch aufgrund einer schriftlichen Erklärung des im Grundbuch eingetragenen Gläubigers.
2 Die Pfändung erfolgt durch Einschreibung der Verfügungsbeschränkung in das Grundbuch.
3 Die Nutzniessung entsteht mit der Einschreibung in das Grundbuch.
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE180084 | Vorsorgliche Massnahmen | Beklagten; Vereinbarung; Partei; Frist; Zahlung; Grundbuch; Parteien; Definitiv; Zuschlag; Zahlungsversprechen; Registerschuldbrief; Kaufpreis; Massnahme; Definitive; Teilnahme; Teilnahmegebühr; Standpunkt; Registerschuldbriefe; Gericht; Höhe; Bezug; Vorlage; Zahlungsversprechens; Vorsorglich; Verfügung; Definitiven; Seitens; Vorsorgliche; Kaufvertrag; Dispositiv |
ZH | RT150089 | Rechtsöffnung | Gesuchs; Betreibung; Gesuchsgegner; Beschwerde; Recht; Gesuchsteller; Schuldbrief; Rechtsöffnung; Gesuchsgegnerin; Grundstück; SchKG; Liegende; Verfahren; Faustpfand; Forderung; Betreibungsamt; Chtig; Liegenden; Partei; Beschwerdeverfahren; Entscheid; Vorinstanz; Zahlungsbefehl; Beschwerdeführer; Verfahrens; Konkurseröffnung; Gesuchstellers; Rechtsöffnungsbegehren; Betreibungsamtes |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
116 II 583 | Bundesbeschluss über eine Pfandbelastungsgrenze für nichtlandwirtschaftliche Grundstücke vom 6. Oktober 1989 (BBPG; SR 211.437.3). Art. 4 Abs. 2; Belastungsgrenze für Eigentümerschuldbriefe, wenn Neu- oder Umbauten geplant sind. Sind auf der Liegenschaft Neu- oder Umbauten geplant und soll die Pfandbelastungsgrenze im Sinne von Art. 4 Abs. 2 BBPG bereits vor der Realisierung der entsprechenden Mehrwerte erhöht werden, so ist im Falle von Eigentümerschuldbriefen der Kostenvoranschlag vom künftigen Darlehensgeber anzuerkennen, dem der Schuldbrief nach der Errichtung ausgehändigt werden soll. | Eigentümer; Eigentümers; Eigentümerschuldbrief; Eigentümerschuldbriefe; Darlehensgeber; Errichtung; Schuldbrief; Grundbuch; Eigentümerschuldbriefen; Beschwerde; Regierungsrat; Kantons; Belastungsgrenze; Voranschlag; Thurgau; Geplant; Verkehrswert; Grundbuchverwalter; Neuoder; Umbauten; Künftigen; Kostenvoranschlag; Batag; Bussnang; Treuhand; Grundeigentümer; Auffassung; Gläubiger; Soll |