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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 858 OR dal 2022

Art. 858 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 858

576

576 Abrogato dal n. I 3 della LF del 23 dic. 2011 (Diritto contabile), con effetto dal 1° gen. 2013 (RU 2012 6679; FF 2008 1321).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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