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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 855 CCS dal 2023

Art. 855 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 855

La cartella ipotecaria documentale non può essere cancellata dal regi­stro fondiario prima che il titolo sia stato invalidato o giudizialmente annullato.

XIII. Diffida al creditore >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 855 Codice civile svizzero (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRB180020Aberkennung (unentgeltliche Rechtspflege, Sicherheitsleistung)Schuld; Schuldbrief; Grund; Recht; Beschwerde; Schuldbriefe; Beklagten; Partei; Gesichert; Renten; Unentgeltlich; Liegenschaft; Unentgeltliche; Parteien; Klägern; Vorinstanz; Sicherheit; Rechtspflege; Grundforderung; Gesicherte; Ungesichert; Ungesicherte; Freizügigkeitsleistungen; Rentendeckungskapital; Forderung; Sicherung; Sicherstellung
ZHNE140011Kollokationüber; Schuld; Berufung; Schuldbrief; Vergleich; Partei; Parteien; Baukredit; Handel; Recht; Konkurs; Kridarin; Handelsgericht; Klagt; Klagte; Saldo; Ansprüche; Vergleichs; Forderung; Schadloserklärung; Zusammenhang; Verfahren; Schaden; Urteil; Klage; Vorinstanz; Klagten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
134 III 71 (5A_481/2007)Art. 82 Abs. 1 SchKG; Schuldbrief als provisorischer Rechtsöffnungstitel. In der Betreibung auf Grundpfandverwertung ist der Schuldbrief Rechtsöffnungstitel für das Grundpfandrecht und auch für die Grundpfandforderung, soweit der betriebene Schuldner im Titel aufgeführt ist (E. 3). Recht; Rechtsöffnung; Schuldbrief; Grundpfandforderung; Grundpfandrecht; Rechtsöffnungstitel; Schuldner; STAEHELIN; Beschwerde; Betreibung; Erteilt; Grundpfandverwertung; Entscheid; Erwägungen; Darlehens; Bundesrecht; Forderung; Obergericht; Notwendige; Erstinstanzliche; STÜCHELI; Rechtskraft; Geltend; Provisorische; Element; Sicherungsübereigneten; Urteil; Gläubiger; Erstinstanzlichen
114 II 258Art. 855 Abs. 1 ZGB und Art. 116 Abs. 1 OR. Trotz Novation gehen die dem Schuldner aus dem Grundgeschäft zustehenden Einreden nicht vollständig unter. Beruht die alte Verpflichtung auf einem Werkvertrag, kann der Besteller als Schuldner dem Unternehmer als Gläubiger gemäss Art. 872 ZGB insbesondere die Einreden aus Werkmängelgewährleistung entgegenhalten. Francs; L'art; Travaux; Mercedes; été; Qu'il; Canton; Lettre; Contre; Arrêt; Exception; Cantonal; Tribunal; Action; Ayant; Effet; Recours; Exceptions; L'arrêt; Selon; Hypothécaire; Aussi; Garantie; Titre; Cédule; Fédéral; Voiture; Civile; Octobre

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
SN.2009.2Aufhebung der Beschlagnahme (Art. 65 BStP)Schuldbrief; Depot; Gesuch; Verurteilte; Kammer; Liegenschaft; Entscheid; Beschwerde; Beschlagnahme; Undesanwaltschaft; Gericht; Eigentümer; Eigentum; Verurteilten; Besitz; Verstanden; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgericht; Deposite; Erbengemeinschaften; Erklärte; Ersatzforderung; Sicherheit; Kredit; Bundesgericht; Depots
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