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Codice civile svizzero (CCS)

Art. 853 CCS dal 2021

Art. 853 Codice civile svizzero (CCS) drucken

Art. 853 A. Disposizioni generali / XI. Pagamento integrale

XI. Pagamento integrale

Se il debito risultante dalla cartella ipotecaria è integralmente pagato, il debitore può esigere che il creditore:

1.
consenta che la cartella ipotecaria registrale gli sia intestata;
2.
gli rimetta il titolo della cartella ipotecaria documentale non invalidato.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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