Die Betriebe für temporäre Arbeit im Sinne von Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe o UVG umfassen ihr eigenes und das von ihnen verliehene Personal.
1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. Nov. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4393).
BGE | Regeste | Schlagwörter |
146 V 195 (8C_114/2020) | Regeste Art. 84 Abs. 2 UVG ; Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV ; Übergangsentschädigung. Die Suva kommt nicht als Versicherer i.S.v. Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV in Frage, sofern sie als Versicherer für arbeitslose Personen tätig ist (E. 6). Als Versicherer nach Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV gilt jener, bei welchem die betroffene Person versichert war, als sie die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt hat (E. 7). | Arbeit; Nichteignung; Person; Nichteignungsverfügung; Übergangsentschädigung; Berufs; Sympany; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Arbeitslos; Erlass; Arbeitslose; Versicherung; Personen; Berufskrankheit; Versicherer; Anspruch; Unfallversicherer; Urteil; Zusammenhang; Beschwerde; Unfallversicherung; Arbeitnehmer; Berufskrankheiten; Arbeitslose; Zuständig; Verfügung; Arbeitsverhältnisses; Zuständigkeit |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-658/2019 | Verhütung Unfälle und Berufskrankheiten | Beschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Asbest; Unterdruck; Sanierung; Stufe; Arbeitgeber; Richtlinie; Recht; Ermahnung; Sanierungszone; Verfahren; Kontrolle; Ziffer; Akten; Verfügung; Vorinstanz; Anerkennung; Betrieb; Massnahme; Massnahmen; Asbestsanierung; Arbeitgeberin; BauAV; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitssicherheit; Werden |
C-2173/2019 | Verhütung Unfälle und Berufskrankheiten | Beschwerde; Beschwerdeführerin; Asbest; Asbestsanierung; Arbeit; Anerkennung; Vorinstanz; Entzug; Schwerwiegend; Schwerwiegende; Verfahren; Warnhorn; Feststellung; Asbestsanierungsunternehmen; Kontrolle; Alarm; Bundesverwaltungsgericht; Massnahme; Recht; BVGer; EKAS-Richtlinie; Akten; Schwerwiegenden; Suva-act; Baustelle; Massnahmen; Akustisch; Verstösse; Stufe |