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Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG)

Art. 85 UVG vom 2020

Art. 85 Bundesgesetz über die Unfallversicherung (UVG) drucken

Art. 85

Die Betriebe für temporäre Arbeit im Sinne von Artikel 66 Absatz 1 Buchstabe o UVG umfassen ihr eigenes und das von ihnen verliehene Personal.


1 Fassung gemäss Ziff. I der V vom 9. Nov. 2016, in Kraft seit 1. Jan. 2017 (AS 2016 4393).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 V 195 (8C_114/2020)
Regeste
Art. 84 Abs. 2 UVG ; Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV ; Übergangsentschädigung. Die Suva kommt nicht als Versicherer i.S.v. Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV in Frage, sofern sie als Versicherer für arbeitslose Personen tätig ist (E. 6). Als Versicherer nach Art. 86 Abs. 1 lit. c VUV gilt jener, bei welchem die betroffene Person versichert war, als sie die gefährdende Tätigkeit zuletzt ausgeübt hat (E. 7).
Arbeit; Nichteignung; Person; Nichteignungsverfügung; Übergangsentschädigung; Berufs; Sympany; Arbeitgeber; Arbeitsverhältnis; Arbeitslos; Erlass; Arbeitslose; Versicherung; Personen; Berufskrankheit; Versicherer; Anspruch; Unfallversicherer; Urteil; Zusammenhang; Beschwerde; Unfallversicherung; Arbeitnehmer; Berufskrankheiten; Arbeitslose; Zuständig; Verfügung; Arbeitsverhältnisses; Zuständigkeit

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-658/2019Verhütung Unfälle und BerufskrankheitenBeschwerde; Arbeit; Beschwerdeführerin; Asbest; Unterdruck; Sanierung; Stufe; Arbeitgeber; Richtlinie; Recht; Ermahnung; Sanierungszone; Verfahren; Kontrolle; Ziffer; Akten; Verfügung; Vorinstanz; Anerkennung; Betrieb; Massnahme; Massnahmen; Asbestsanierung; Arbeitgeberin; BauAV; Bundesverwaltungsgericht; Arbeitssicherheit; Werden
C-2173/2019Verhütung Unfälle und BerufskrankheitenBeschwerde; Beschwerdeführerin; Asbest; Asbestsanierung; Arbeit; Anerkennung; Vorinstanz; Entzug; Schwerwiegend; Schwerwiegende; Verfahren; Warnhorn; Feststellung; Asbestsanierungsunternehmen; Kontrolle; Alarm; Bundesverwaltungsgericht; Massnahme; Recht; BVGer; EKAS-Richtlinie; Akten; Schwerwiegenden; Suva-act; Baustelle; Massnahmen; Akustisch; Verstösse; Stufe
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