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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 85 CPP dal 2020

Art. 85 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 85

1 Salvo che il presente Codice disponga altrimenti, le comunicazioni delle autorità penali rivestono la forma scritta.

2 La notificazione è fatta mediante invio postale raccomandato o in altro modo contro ricevuta, segnatamente per il tramite della polizia.

3 La notificazione è considerata avvenuta quando l’invio è preso in consegna dal destinatario oppure da un suo impiegato o da una persona che vive nella stessa economia domestica aventi almeno 16 anni. Sono fatti salvi i casi in cui le autorità penali dispongono che una comunicazione sia notificata personalmente al destinatario.

4 La notificazione è pure considerata avvenuta:

a.
in caso di invio postale raccomandato non ritirato, il settimo giorno dal tentativo di consegna infruttuoso, sempre che il destinatario dovesse aspettarsi una notificazione;
b.
in caso di notificazione in mani proprie, quando il destinatario rifiuta la consegna e il latore ne attesta il rifiuto, il giorno del rifiuto.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2020 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 85 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHUH210080Einsprache gegen Strafbefehl/VerwarnungBeschwerde; Beschwerdeführer; Zürich; Amtlich; Bezirksgericht; Verfahren; Amtliche; Gericht; Einsprache; Verteidiger; Schuldig; Gerichts; Staatsanwaltschaft; Strafbefehl; Verfügung; Hauptverhandlung; Rechtsanwalt; Sendung; Verteidigung; Vorladung; Person; Beschwerdeverfahren; Kantons; Unentschuldigt; Einzelgericht; Empfang; Führt; Bundesgericht; Amtlichen
ZHSR180014Mehrfache Übertretung des StrassenverkehrsrechtesRevision; Stadtrichteramt; Verfahren; Befehl; Verfahren; Befehle; Sachen; Tatsachen; Revisionsgesuch; Person; Vertrete; Rechtsmittel; Gericht; Übertretung; Vertreter; Klienten; Kanton; Gesuch; Vorliegen; Fahrzeug; Vertreten; Zeitpunkt; Berufsmässig; Beweismittel; Eingabe; Behörde; Personen; Treten; Einsprache; Anwaltsmonopol
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBES.2021.86 (AG.2021.444)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einsprache; Strafbefehl; Werden; Staatsanwaltschaft; Januar; Einzelgericht; Entscheid; Gemäss; Zustellung; Strafsachen; Strafbefehle; Worden; Zugestellt; Eingeschriebene; Basel-Stadt; Schreiben; Erhoben; Verfahren; Übertretungsanzeige; Verfügungen; Erhalten; Nichteintreten; Zahlungserinnerung; Postsendung; Wurden; Werden; Eingegangen; Innert
BSBES.2021.82 (AG.2021.393)Nichteintreten auf Einsprache infolge VerspätungBeschwerde; Beschwerdeführer; Einsprache; Strafbefehl; Werden; Gemäss; Entscheid; Zustellung; Staatsanwaltschaft; Einzelgericht; Verfügung; Eingabe; Basel-Stadt; Verfahren; Welche; Strafsachen; Postsendung; Beschwerdeführers; Seiner; Verfahrens; Weshalb; Sinngemäss; Zugestellt; Appellationsgericht; Ergeben; Schweiz; Nichteintreten; Adressat; Einzureichen; Strafbefehls
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 IV 518 (1B_244/2020)
Regeste
Art. 14 Abs. 1 des Vertrags vom 12. Mai 2004 zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und der Föderativen Republik Brasilien über Rechtshilfe in Strafsachen; Art. 29a und Art. 32 Abs. 2 und Abs. 3 BV ; Art. 63 Abs. 2 lit. a IRSG ; Art. 87 Abs. 2, Art. 88 Abs. 1, Art. 90 Abs. 1, Art. 91 Abs. 2, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Art. 386 Abs. 1 StPO . Wahl eines schweizerischen Zustelldomizils bei der Staatsanwaltschaft mittels Polizeiformular durch einen in Brasilien wohnhaften Beschuldigten. Verfassungs- und völkerrechtliche Grenzen einer entsprechenden "Zustellfiktion" für Straferkenntnisse, darunter Strafbefehle. Im vorliegenden Fall war keine die Einsprachefrist auslösende Eröffnung des Strafbefehls durch direkte postalische Zustellung ins Ausland oder mittels "Zustellfiktion" zulässig; der Strafbefehl ist hier auf dem Rechtshilfeweg zu eröffnen (E. 3).
Befehl; Staat; Staatsanwaltschaft; Zustellung; Recht; Schweiz; Beschuldigte; Einsprache; Person; Befehls; Formular; Beschuldigten; Schweizer; Erkenntnisse; Wohnsitz; Beschuldigte; Eröffnung; Einsprachefrist; Ausland; Brasilien; Rechtshilfe; Entscheid; Gültige; Urteil; Zustellungsdomizil; Postalisch; Postalische; Befehle; Schweizerische
147 IV 137 (1B_537/2019)
Regeste
Art. 73 Abs. 2, Art. 80 Abs. 2, Art. 85 Abs. 2, Art. 199, Art. 263 Abs. 2, Art. 384 lit. b und Art. 396 Abs. 1 StPO ; Beginn der Beschwerdefrist gegen Kontensperren nach Aufhebung einer Stillschweigeverpflichtung an die Bank. Mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Kontensperrbefehle sind den Konteninhabern gegen Empfangsbestätigung zuzustellen. Die Beschwerdefrist läuft erst ab Zustellung der Verfügung an die Konteninhaber. Dies gilt auch in Fällen, bei denen die Strafbehörde der mitbetroffenen Bank schon vorher mitgeteilt hat, eine in diesem Zusammenhang auferlegte Stillschweigeverpflichtung zulasten der Bank sei aufgehoben (Präzisierung der Rechtsprechung; E. 2-5).
Beschwerde; Kontensperre; Staatsanwaltschaft; Recht; Verfügung; Schriftlich; Zustellung; Beschwerdeführerin; Frist; Akten; Verfahren; Zwangsmassnahme; Verfahrens; Konteninhaber; Urteil; Zwangsmassnahmen; Stillschweigeverpflichtung; Verteidigung; Förmlich; Akteneinsicht; Bundesgericht; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Kanton; Vorinstanz; Entscheid; Konto; Kantons

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2022.240, RP.2023.5Einsprache; Bundes; Befehl; Verfahren; Verfahrens; Kammer; Bundesstrafgerichts; Rückzug; Einzelrichterin; Partei; Befehls; Gericht; Bundesanwaltschaft; Schriftlich; Beschwerde; Verfügung; Frist; Gültigkeit; Stellungnahme; Parteien; Entscheid; Künzli; Simona; Rechtsanwältin; Tribunal; Urteil; Verursacht; Verzichtete
BG.2023.18Beschwerde; Kammer; Zustellung; Beschluss; Beschwerdeführer; Verfahren; Abholung; Abholungseinladung; Verfahrens; Postfach; Entscheid; Recht; Bundesanwaltschaft; Angefochten; Zugestellt; Briefkasten; Diesbezüglich; Empfänger; Sendung; Vorinstanz; Frist; Parteien; Beschwerdekammer; Abgeholt; Urteils; Gesuch; Sandte; Vermutung; Abholfrist

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Franz Riklin Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
SCHMIDPraxiskommentar StPO2013
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