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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 85 SchKG vom 2023

Art. 85 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 85

165

Beweist der Betriebene durch Urkunden, dass die Schuld samt Zinsen und Kosten getilgt oder gestundet ist, so kann er jederzeit beim Gericht des Betreibungsortes im ersteren Fall die Aufhebung, im letzteren Fall die Einstellung der Betreibung verlangen.

165 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 16. Dez. 1994, in Kraft seit 1. Jan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).

2. Im ordent- lichen und im vereinfachten Verfahren166

166 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).





Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 85 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHPS220138Abrechnung der Pfändung (Beschwerde über das Betreibungsamt)Beschwerde; Beschwerdeführer; Betreibung; Verfahren; Betreibungsamt; SchKG; Pfändung; Vorinstanz; Abrechnung; Recht; Schuld; Gericht; Aufsichtsbehörde; Entscheid; Verfahrens; Urteil; Angefochtene; Gerichtsschreiber; Beschwerdegegnerin; Vorliegenden; Beschwerdeführers; Begründung; Beschwerdeverfahren; Kammer; Gepfändete; Betrag; Schuldbetreibung; Verteilung; Anträge; Konkurs
ZHPS220152Aufhebung einer BetreibungBeschwerde; Betreibung; Recht; SchKG; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Verfahren; Betreibungs; Vollmacht; Trete; Zahlung; Winterthur; Zahlungsbefehl; Rechtsanwalt; Aufhebung; Vorinstanz; Betreibungsamt; Entscheid; Gericht; Summarischen; Obergericht; Genden; Gesuch; Bezirksgericht; Einstellung; Betreibungsregister; Rechtlich; Vertretung; Angefochten; Schung
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVO130166Gesuch um unentgeltliche RechtspflegeUnentgeltliche; Rechtspflege; Gesuch; Schlichtungsverfahren; Unentgeltlichen; Monatlich; Verfahren; Rechtsbeistand; Rechtsbeistandes; Bestellung; Obergericht; Betreibung; Anspruch; Entscheid; Obergerichts; Gericht; Stadt; Forderung; Partei; Erscheint; Berücksichtigen; Klage; Beurteilung; Kanton; Partei; Negative; Beschwerde; Feststellungsklage
BSDG.2016.27 (AG.2018.646)Revision betreffend Urteil des Appellationsgerichts vom 15. Juli 2010Gesuch; Gesuchstellerin; Revision; Gesuchsgegner; Appellationsgericht; Urteil; Vereinbarung; Entscheid; Appellationsgerichts; Betreibung; September; Verfahren; Werden; AaO; Revisionsgesuch; Aufhebung; Hätte; Beschwerde; Gericht; Worden; Partei; September; Betrug; Bundesgericht; Zivilgericht; Parteien; Darlehen; November; Dieser; Forderung
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdeführer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren
147 III 544 (5A_927/2020)
Regeste
Art. 8a Abs. 3 lit. d, Art. 88 Abs. 2 SchKG ; Gesuch um Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte. Nach Ablauf der Jahresfrist für die Gültigkeit des Zahlungsbefehls gemäss Art. 88 Abs. 2 SchKG kann der Schuldner kein Gesuch um die Nichtbekanntgabe der Betreibung an Dritte nach Art. 8a Abs. 3 lit. d SchKG stellen (E. 3).
Betreibung; SchKG; Schuldner; Gläubiger; Recht; Nichtbekanntgabe; Gerecht; Betreibungsregister; Beschwerde; Gesuch; Urteil; Betreibungsamt; Zahlungsbefehl; Interesse; Ungerechtfertigt; Ungerechtfertigte; Bundesgericht; Frist; Schuldners; Schuldbetreibung; Jahresfrist; Verfahren; Gerechtfertigten; Konkurs; Betreibungen; Gläubigers; Rechtsvorschlag; Möglichkeit; Hinweis; Klage

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5993/2013Berufliche Vorsorge (Übriges)Klage; SchKG; Tungsgericht; Bundes; Bundesverwaltungsgericht; Zuständigkeit; Recht; Betreibung; Zuständig; Materiell; Feststellung; Konkurs; Verwaltungsgericht; Entscheid; Verfahren; Kreisgericht; Lungsklage; Verfügung; Beurteilung; BVGer; Feststellungsklage; Zivilrichter; Forderung; Zuständige; Gericht; Einzelrichter; Betreibungsrechtliche; Bundesverwaltungsgerichts; -rechtliche; Beilage

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Bernhard Bodmer, Jan BangertBasler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I2010
Bodmer, BangertBasler Kommentar, Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I2010
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