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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 85 OR de 2022

Art. 85 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 85

1 Le débiteur ne peut imputer un paiement partiel sur le capital qu’en tant qu’il n’est pas en retard pour les intérêts ou les frais.

2 Si le créancier a reçu pour une fraction de la créance des cautionne­ments, gages ou autres sûretés, le débiteur n’a pas le droit d’imputer un paiement partiel sur la frac­tion garantie ou mieux garantie de la créance.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 85 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT180111RechtsöffnungRecht; Beschwerde; Partei; Syndikat; Syndikate; Gesuch; Rechtsöffnung; Gesuchsgegner; Entscheid; Vorinstanz; Betreibung; Verfahren; Ausländische; Bundesgericht; Parteifähigkeit; Beschwerdeverfahren; Stellung; SchKG; Zahlung; Zweigniederlassung; Beschwerdeantwort; öffnungsverfahren; Feststellung; Parteien; Stellungnahme; Generalbevollmächtigte; Schweizer; Ausländischen; Betreibungsamt
ZHRT180196RechtsöffnungGesuch; Gesuchsgegner; Beschwerde; Recht; Urteil; Rechtsöffnung; Gerichtsschreiber; Vorinstanz; Entscheid; Betreibung; SchKG; Verzug; Betreibungs; Steueramt; Unterzeichnet; Zahlung; Gesuchsteller; Verfahren; Urteils; Stadt; Beschwerdeverfahren; Verzugs; Schlussrechnung; Schriftlich; Verzugszins; Steueramtes; Schuld; Betreibungsamt; Zivilkammer; Angefochten
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 III 206 (4A_363/2013)Ausgabe von Partizipationsscheinen bei der Genossenschaft. Die Ausgabe von Partizipationsscheinen ist bei der Genossenschaft (Art. 828 ff. OR) nach geltendem Recht unzulässig (E. 3).
Genossenschaft; Recht; Partizipationsschein; Aktien; Partizipationsscheine; Regelung; Genussschein; Ausgabe; Partizipationsscheinen; Genossenschaftsrecht; Gesetzgeber; Aktienrechtlich; Gesetzlich; Partizipanten; Schutz; Aktienrechtliche; Finanzierung; Genussscheine; Aktienrechtlichen; Gesetzes; Aktienrecht; Geltende; Gesellschaft; Aktiengesellschaft; Genussscheinen; Gesetzliche; MOSER; Partizipationskapital; Revision; Zulässigkeit
135 III 315 (5D_164/2008)Art. 79 Abs. 1, Art. 80 Abs.1 und Art. 81 Abs. 1 SchKG; definitive Rechtsöffnung; rückwirkende Anrechnung von Unterhaltsbeiträgen. Werden im Dispositiv die bereits bezahlten Unterhaltsleistungen vorbehalten, entspricht der im Dispositiv festgelegte Geldbetrag nicht der zu zahlenden Schuld. Da der Betrag, der für die rückwirkenden Unterhaltsbeiträge bezahlt werden muss, auch nicht der Begründung im Eheschutzurteil zu entnehmen ist, kann mangels einer klaren Zahlungsverpflichtung gestützt auf dieses Urteil nicht definitive Rechtsöffnung erteilt werden (E. 2). Unterhalt; Urteil; Rechtsöffnung; Beschwerde; Unterhaltsbeiträge; Zahlung; Beschwerdeführerin; Rückwirkend; SchKG; Rückwirkende; Beschwerdegegner; Urteils; Rückwirkenden; Anrechnung; Leistung; Schuld; Tilgung; Zahlungen; Bezahlt; Erlass; Eheschutzurteil; Betrag; Entscheid; Forderung; Dispositiv; Bezüge; Geleistet; Festgelegt; Behaupte

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-4387/2019Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Beschwerdeführerin; Vorinstanz; Tilgung; Tilgungsplan; Betreibung; B-act; Beitrags; Zahlung; Beilage; Recht; Schuld; Verfügung; Höhe; Bundes; Beiträge; Auffangeinrichtung; Betrag; Beitragsverfügung; Forderung; Geleistet; Verzug; Bundesverwaltungsgericht; Verzugszins; Rechnung; Arbeitgeber; Rechtsvorschlag; Verfahren; Zahlungen
F-5451/2017suite à la dissolution de la famillea; Décision; Consid; Autorité; Approbation; Arrêt; Cours; Procédure; été; Recours; Droit; être; approbation; Février; Avait; Examen; Cette; Séjour; intéressé; Refus; Réexamen; autorité; L’intéressé; Autorisation; Fédéral; Nouvel; Recourant; L’OCPM; était
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