1 In respect of protection of children, the jurisdiction of the Swiss judicial or administrative authorities, the applicable law and the recognition and enforcement of foreign decisions or measures are governed by the Hague Convention of 19 October 199653 on Jurisdiction, Applicable Law, Recognition, Enforcement and Co-operation in Respect of Parental Responsibility and Measures for the Protection of Children.
2 In respect of protection of adults, the jurisdiction of the Swiss judicial or administrative authorities, the applicable law and the recognition and enforcement of foreign decisions or measures are governed by the Hague Convention of 13 January 200054 on the International Protection of Adults.
3 Moreover, the Swiss judicial or administrative authorities have jurisdiction if this is necessary for the protection of a person or of their property.
4 Measures taken in a State which is not party to the Conventions referred to in paragraphs 1 and 2 are recognised if they were taken or are recognised in the State of habitual residence of the child or the adult.
52 Amended by Art. 15 of the FA of 21 Dec. 2007 on International Child Abduction and the Hague Conventions on the Protection of Children and Adults, in force since 1 July 2009 (AS 2009 3077; BBl 2007 2595).
53 SR 0.211.231.011
54 SR 0.211.232.1
>I. Jurisdiction >1. In general >Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | PQ230001 | Errichtung einer Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung | Beschwerde; Beschwerdeführer; Bezirk; Recht; Führers; Schwerdeführers; Beschwerdeführers; Entscheid; Bezirksrat; Aufenthalt; Erwachsene; Erwachsenen; Gewöhnlich; Gewöhnliche; Gewöhnlichen; Beistand; Meilen; Verfahren; Schweiz; Behörde; Aufschiebende; HEsÜ; Behörden; Aufenthaltes; Beistands; Massnahme; International; Person; Vorinstanz |
ZH | LY200051 | Ehescheidung (vorsorgliche Massnahmen) | Kinder; Gesuch; Gesuchsteller; Besuch; Brasilien; Woche; Berufung; Richt; Gesuchstellers; Kindern; Eltern; Wochen; Vorinstanz; Verfahren; Betreuung; Partei; Besuche; Schweiz; Verfahren; Parteien; Prozesskosten; Recht; Betreuungs; Krippe; Dergarten; Ttmm; Kindergarten; Beziehung; Elternteil |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2007.00154 | Sozialhilfe: Einstellung der Alimentenbevorschussung und Rückforderung von bevorschussten Alimenten in der Höhe von Fr. 7'150.-. | Scheidung; Massnahmen; Recht; Eheschutz; Scheidungsurteil; Beschwerde; Ausländische; Minderjährigen; Schweiz; Ergänzung; Gericht; Vorsorgliche; Entscheid; Schutz; Sozial; Beschwerdegegnerin; Regel; Gewöhnlichen; Scheidungsurteils; Eltern; Verfügung; Aufenthalt; Eheschutzrichterlich; Eheschutzmassnahmen; Kindes; Regelung; Kommentar; Staat |
SO | VWBES.2018.158 | Vorsorgeauftrag | Beschwerde; Beschwerdeführer; Vorsorgebeauftragte; Person; Recht; Interesse; Interessen; Türkei; Wohnung; Entscheid; Vorsorgeauftrag; Schweiz; Erwachsenen; Schulden; Beistand; Beauftragten; Verfahren; Vorsorgebeauftragten; Behörde; Erwachsenenschutz; Zuständigkeit; Massnahme; Verwaltung; Bezahle; Erwachsenenschutzbehörde; Buchhaltung; Liegenschaft; Massnahmen; Anhörung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
142 III 56 (5A_331/2015) | Art. 64 und 85 Abs. 1 und 3 IPRG; Zuständigkeit für die Beurteilung einer Klage auf Abänderung eines Scheidungsurteils hinsichtlich der Zuteilung des Sorgerechts und der Obhut über die Kinder, wenn die Sache einen Bezug zu einem Staat aufweist, der weder das Übereinkommen vom 19. Oktober 1996 über die Zuständigkeit, das anzuwendende Recht, die Anerkennung, Vollstreckung und Zusammenarbeit auf dem Gebiet der elterlichen Verantwortung und der Massnahmen zum Schutz von Kindern (Haager Kindesschutzübereinkommen, HKsÜ) noch das Übereinkommen vom 5. Oktober 1961 über die Zuständigkeit der Behörden und das anzuwendende Recht auf dem Gebiet des Schutzes von Minderjährigen ratifiziert hat. Aufgrund des Verweises in Art. 85 Abs. 1 IPRG, ist das HKsÜ in Angelegenheiten, die einen Bezug zu Nichtvertragsstaaten aufweisen, als nationales Recht anzuwenden (E. 2.1.1-2.1.3). Ist nach keiner Bestimmung dieses Übereinkommens ein Gerichtsstand in der Schweiz begründet, hat der Richter zu prüfen, ob er seine Zuständigkeit auf Art. 85 Abs. 3 IPRG stützen kann (E. 2.1.4). Regeste b Art. 7b und 12 Abs. 1 SchlT ZGB; Art. 296 Abs. 2 und 298 Abs. 1 ZGB; Art. 296 Abs. 3 ZPO; anwendbare Grundsätze für die Zuteilung der elterlichen Sorge, wenn der Entscheid über die Abänderung des Scheidungsurteils nach dem Inkrafttreten des neuen Rechts gefällt wird. Ist aufgrund veränderter Verhältnisse im Sinne von Art. 134 ZGB auf ein die Frage der elterlichen Sorge betreffendes Gesuch um Abänderung des Scheidungsurteils einzutreten, hat das Gericht, das darüber nach Inkrafttreten des neuen Rechts urteilt, von Amtes wegen zu prüfen, ob zu Gunsten der gemeinsamen elterlichen Sorge zu entscheiden ist; unerheblich ist dabei der Zeitpunkt, in welchem die Scheidung ausgesprochen wurde. Zusammenfassung der Kriterien, die es ausnahmsweise gestatten, die alleinige elterliche Sorge zuzuteilen (E. 3). | Autorité; L'autorité; Parentale; Jugement; Enfants; Droit; Suisse; Divorce; Autorités; Protection; Mère; Tribunal; Compétence; Consid; Suisses; Canton; National; Civil; Modification; N'est; L'attribution; Garde; Qu'il; D'une; Espèce; Tunisie; Cantonal; Concernant; Arrêt; Habituelle |
142 III 1 (5A_202/2015) | Art. 85 Abs. 1 IPRG; Art. 5 des Haager Kindesschutzübereinkommens vom 19. Oktober 1996 (HKsÜ); Wegzug des Kindes in einen Nichtvertragsstaat. Das Haager Kindesschutzübereinkommen findet auch in Bezug auf Nichtvertragsstaaten Anwendung. Bei Wegzug des Kindes während eines hängigen Verfahrens in einen Nichtvertragsstaat bleibt aber die in der Schweiz begründete Zuständigkeit für Kindesschutzmassnahmen bestehen (E. 2.1). Regeste b Art. 298 Abs. 1 und Art. 298b Abs. 2 ZGB; Zuteilung der alleinigen elterlichen Sorge. Die Behauptung eines zukünftigen Konfliktes, die aktuelle Auseinandersetzung in einem gerichtlichen Verfahren oder im konkreten Zusammenhang mit einem Wegzug des Kindes rechtfertigen in der Regel nicht die Alleinzuteilung des elterlichen Sorgerechts (E. 3.3-3.6). | Kindes; Sorge; Eltern; Elterliche; Elterlichen; Sorgerecht; Mutter; Urteil; Elternteil; Konflikt; Katar; Gemeinsame; Vater; Beschwerde; HKsÜ; Sorgerechts; Recht; Verfahren; Zuständigkeit; Wegzug; Alleinzuteilung; Aufenthalt; Verfahrens; Vertragsstaat; International; Regel; Gerichtlichen; Zuständig; Mutter; Zuteilung |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
C-4196/2019 | Alters- und Hinterlassenenversicherung (Übriges) | Beschwerde; Beschwerdeführerin; BVGer; Recht; BVGer-act; Zustimmung; Beschwerdeführerinnen; Entscheid; Rechtsvertreter; Vorakten; Ungarn; Ungarische; Erwachsenen; Frist; Zustimmungserklärung; Ungarischen; Beiständin; Verfügung; Partei; Handlungsfähigkeit; Prozessführung; Prozessvoraussetzung; Vertretung; Betreuungsbehörde; Simonius; Schritte; Instruktionsrichter; Eingabe |
Autor | Kommentar | Jahr |
Kurt SiehrZürcher | Zürcher Kommentar zum IPRG | 2004 |
ürwortend | Kommentar, Zürich | 1993 |