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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 845 OR de 2022

Art. 845 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 845

Lorsque les statuts réservent en faveur de l’associé sortant une part de la fortune so­ciale, le droit de sortie qui lui appartient peut être exercé dans sa faillite par l’admi­nistration de la faillite, ou par le préposé aux poursuites si cette part devait être sai­sie.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 845 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LU11 07 153.2Art. 285 ff. SchKG und §§ 50 Abs. 2 und 122 ZPO. Paulianische Anfechtung und Parteientschädigung für einfache Streitgenossen sowie Haftung für Prozesskosten.Zweitbeklagte; Erstbeklagte; Schuldner; Genossenschaft; Anteilschein; Anteilscheine; Beklagten; Amtsgericht; Recht; Erstbeklagten; Liegenschaft; Zweitbeklagten; SchKG; Anfechtung; Kaufvertrag; Schuldners; Verkauf; Vertrag; Kaufpreis; Baugenossenschaft; Appellation; Solidarisch; Parteien; Ziffer; Wirtschaftlich; Interesse; Leistung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 III 513 (5A_34/2009)Art. 288-291 SchKG; Absichtsanfechtung; Genossenschaftsanteilscheine. Voraussetzungen der Absichtsanfechtung im Falle des Verkaufs von Genossenschaftsanteilscheinen verbunden mit der Mitgliedschaft in der Genossenschaft (E. 3-6). Klage gegen den Vertragspartner des Schuldners und gegen den bösgläubigen Dritterwerber (E. 7 und 8). Art und Umfang der Rückerstattung (E. 9). Genossenschaft; Schuldner; Zweitbeklagte; Anteils; Anteilschein; Anteilscheine; Erstbeklagte; SchKG; Recht; Obergericht; Gläubiger; Erstbeklagten; Recht; Schuldners; Verkauf; Anfechtung; Zweitbeklagten; Schädigung; Statuten; Genossenschaftsanteil; Gläubigerschädigung; Vertrag; Baugenossenschaft; Urteil; Anfechtbar; Hafte; Gericht; Schädigungsabsicht; über

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
FORSTMOSERBerner Kommentar1972
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