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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 843OR from 2022

Art. 843 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 843

1 A member may be barred from leaving by the articles of association or by agreement for no more than five years.

2 Even during this period a member may leave for good cause. The obligation to pay an appropriate severance penalty on the same conditions as apply to members with an unrestricted right of departure is reserved.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
89 II 138Genossenschaftsrecht. Frage der Zulässigkeit der Statutenbestimmung einer Siedlungsgenossenschaft, wonach ein Mitglied nur beim Verkauf der Liegenschaft an einen der Genossenschaft beitretenden Erwerber austreten kann. Art. 850 OR bezieht sich lediglich auf die Uebertragung der Mitgliedschaft (Erw. 3). Begriff der übermässigen Erschwerung des Austritts, Art. 842 Abs. 3 OR (Erw. 4). Tragweite des Gebots der Gleichbehandlung der Mitglieder, Art. 854 OR (Erw. 5). Austritt aus wichtigen Gründen, Art. 843 Abs. 2 OR (Erw. 7). Rechtsmissbrauch, Art. 2 ZGB (Erw. 8). Genossenschaft; Mitglied; Austritt; Statuten; Mitglieds; Austritts; Liegenschaft; Mitgliedschaft; Anlage; Warmwasser; Genossenschaften; Eigentümer; Liegenschaften; Verkauf; Recht; Grundstück; Mitglieder; Gemeinsame; Genossenschafter; Anlagen; Heizung; Austrittserschwerung; Zweck; Statutenbestimmung; Erwerb; Donnerbaum; Siedlungsgenossenschaft; Donnerbaum; Warmwasserversorgung
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