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Obligationenrecht (OR)

Art. 842 OR vom 2023

Art. 842 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 842

1 Solange die Auflösung der Genossenschaft nicht beschlossen ist, steht jedem Genossenschafter der Austritt frei.

2 Die Statuten können vorschreiben, dass der Austretende zur Bezah­lung einer angemessenen Auslösungssumme verpflichtet ist, wenn nach den Umständen durch den Austritt der Genossenschaft ein er­heb­licher Schaden erwächst oder deren Fortbestand gefährdet wird.

3 Ein dauerndes Verbot oder eine übermässige Erschwerung des Aus­trittes durch die Statuten oder durch Vertrag sind ungültig.

II. Be­schrän­kung des Aus­trit­tes >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
127 III 415Abfindungsanspruch ausscheidender Genossenschafter (Art. 864 Abs. 1 OR). Steht den ausscheidenden Genossenschaftern gemäss den Statuten ein Abfindungsanspruch zu, ist dessen Umfang zwingend auf den Zeitpunkt des Ausscheidens zu berechnen. Einzig die Fälligkeit kann statutarisch hinausgeschoben werden (E. 3-5). Genossenschaft; Genossenschafter; Abfindung; Zwingend; Fälligkeit; Statuten; Austritt; Zeitpunkt; Zwingende; Gesetzgeber; Ausscheidenden; Berechnung; Statutarisch; Abfindungsanspruch; Schutz; Ausscheiden; Ansprüche; Dispositive; Regelung; Bilanz; GUTZWILLER; Anspruch; -Entwurf; Hinweis; Bezug; Statutarische; Auslegung; Hinausgeschoben; Mitglieder; Austritts
115 V 362Art. 842 Abs. 3 und Art. 864 OR: Kollektivaustritt eines Arbeitgebers aus einer Personalvorsorgeeinrichtung in Form einer Genossenschaft. Die statutarische Beschränkung der Austrittsforderung auf 90% des Deckungskapitals ist zulässig und stellt keine übermässige Erschwerung des Austritts im Sinne von Art. 842 Abs. 3 OR dar. Genossenschaft; Austritt; Statuten; Austritts; Personal; Services; Industriels; Genossenschafter; Vorsorge; übermässige; Recht; Deckungskapitals; Versicherungsgericht; Austrittserschwerung; Mitglied; Pensionskasse; Genossenschaftsvermögen; Unternehmung; Urteil; Ansprüche; Arbeitgeber; Vorinstanz; PKE-Statuten; Personalvorsorgegenossenschaft; Auslösungssumme; Versicherungsfall; Vorinstanzliche; Ausscheiden
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