115 II 136 | Bauhandwerkerpfandrecht; Art. 840 und 841 ZGB. 1. Nach Sinn und Zweck der Art. 840 und 841 ZGB besteht ein Vorrecht der Baupfandgläubiger gegenüber der vorrangig grundpfandgesicherten Baukreditbank auch insoweit, als diese den als Gegenwert des Bodens verfügbaren Baukredit ungleichmässig an die einzelnen Baugläubiger ausgerichtet hat, so dass auf den klagenden Baupfandgläubiger verhältnismässig weniger als auf andere entfallen ist; entsprechende Sorgfaltspflicht der Bank, namentlich bei unzureichendem Baukredit (Bestätigung der Rechtsprechung). 2. Grundsätze für die Berechnung des Ersatzes im Sinne von Art. 841 ZGB: Der anfechtende Baupfandgläubiger soll nicht mehr erhalten, als wenn der Baukredit ab Beginn an sämtliche Bauhandwerker verteilt worden wäre, und zwar im Verhältnis, in dem diese mit ihrer Arbeit zur Schaffung des Mehrwerts beigetragen haben (E. 7). | Bauhandwerker; Baukredit; Verwertung; Baugläubiger; Verwertungserlös; Pfand; Rechtsprechung; Mehrwert; Gesichert; Gleichbehandlung; Bauhandwerkerpfandrecht; Bundesgericht; Unternehmer; Forderung; Pfandgesicherten; Schutz; Gleichmässig; Baukredites; Setze; Verwertungserlöses; Baupfandgläubiger; Berechnung; Baukreditgeber; Grundstück; Leistungen; Berufung; Zeitlich; Klage; Obergericht |
112 II 493 | Bauhandwerkerpfandrecht; Art. 839 ff. ZGB. Die nach Art. 839 Abs. 1 ZGB pfandberechtigten Bauhandwerker und Unternehmer können sich gegenüber andern Baugläubigern, die durch ihre Dienstleistungen oder ihre Materiallieferungen zur Schaffung von den Bodenwert des Grundstücks übersteigenden Mehrwerten beigetragen haben, nicht auf ihr Privileg von Art. 841 Abs. 1 ZGB berufen. Auf den wertsteigernden, aber nicht von Bauhandwerkern erbrachten Bauleistungen sind im Rahmen von Art. 841 Abs. 1 ZGB auch Zinsen zu berücksichtigen.
| Bauhandwerker; Mehrwert; Baukredit; Mehrwerte; Baugläubiger; Material; Pfandgesicherten; Mehrwerten; Vorinstanz; Bodenwert; Materiallieferung; Grundpfand; Unternehmer; Bautätigkeit; Dienstleistung; Schaffung; Benachteiligung; Leistungen; Wertsteigernde; Grundstück; Verwertungserlös; Grundpfandgesicherten; Zinsen; Bauleistungen; Urteil; Hinweis; Blosse; Baugläubigern |