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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 84SCC from 2023

Art. 84 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 84

1 Foundations are supervised by the state authority (Confederation, canton, commune) to which they are assigned.

1bis The cantons may subject foundations at communal level to supervision at cantonal level.110

2 The supervisory authority must ensure that the foundation’s assets are used for their declared purpose.

110 Inserted by No I of the FA of 8 Oct. 2004 (Law on Foundations), in force since 1 Jan. 2006 (AS 2005 4545; BBl 2003 8153 8191).

Cbis. Imminent insolvency and overindebtedness >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 84 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOSGSTA.2001.22Kapitalleistung aus beruflicher VorsorgeVorsorge; Arbeitgeber; Stiftung; Versicherung; Arbeitgeberfirma; Leistung; Vorsorgewerk; Prämie; Rekurrent; Versicherungsleistung; Prämien; Geldwerte; Berufliche; Zuwendung; Leistung; Kapital; Steuer; Obligatorische; Rekurrenten; Bereich; Einkommen; Bezahlt; Person; Vorteil; Beruflichen; Obligatorischen; Recht; Vorsorgewerks
SHNr. 10/2012/8 Art. 88 und Art. 317 Abs. 1 ZPO; Art. 246 Abs. 2 OR; Art. 18 lit. b Ziff. 8 EG ZGB; Art. 2 VRG. Feststellungsklage betreffend Untergang einer Schenkungsauflage Feststellung; Schenkung; Kanton; Klage; Recht; Interesse; Feststellungsinteresse; Schenkungsauflage; Stiftung; Auflage; Vorliegen; Feststellungsklage; Klage; Verfahren; Berufung; Auflagen; Ungewissheit; Entscheid; Schaffhausen; Vorliegenden; Planung; Partei; Schenkungsauflagen; Charlottenfels; Areal; Vollzug; Selbständige; Kann
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
SOZZ.1984.31Staatshaftung, Liquidation einer PersonalfürsorgestiftungStifterfirma; Stiftung; Stiftungsvermögen; Destinatäre; Forderung; Schaden; Alleinaktionär; Aufsichtsbehörde; Klägern; Verteilung; Stiftungsvermögens; Verwendung; Aufsichtsbehörden; Vermögens; Zeitpunkt; Höhe; Zwecke; Solothurn; Staat; Pflicht; Auflösung; Konkurs; Liquidation; AaO; Entstanden; Privatvermögen; Sorgen; Zweckwidrig
SGB 2016/105Entscheid Stiftungsaufsicht, Art. 84 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 87 Abs. 1 ZGB.Die Ostschweizer BVG- und Stiftungsaufsicht ist dafür zuständig, über die Unterstellung der beschwerdeführenden Stiftung unter die staatliche Aufsicht zu befinden (E. 4).Legitimation zur Stiftungsaufsichtsbeschwerde (E. 5).Die Stiftungsaufsichtsbeschwerde hat den im kantonalen Verwaltungsverfahrensrecht statuierten Anforderungen an die Klagebegründung und die Darstellung des Sachverhalts zu genügen (E. 6.1).Qualifikation der beschwerdeführenden Stiftung als klasssische Stiftung mangels effektiver interner Aufsicht und trotz ursprünglich kirchlicher Zwecksetzung, Unterstellung unter die staatliche Aufsicht (E. 10), (Verwaltungsgericht, B 2016/105).Auf die gegen dieses Urteil erhobene Beschwerde trat das Bundesgericht mit Urteil vom 12. November 2018 nicht ein (Verfahren 5A_462/2018). Beschwerde; Stiftung; Beschwerdeführerin; Stiftungs; Verein; Aufsicht; Hinweis; Recht; Hinweise; Hinweisen; Beschwerdegegner; Stiftungsaufsicht; Hierzu; Entscheid; Vorinstanz; VerwGE; Kirchliche; Stiftungen; Verwaltung; Hinweisen; Zweck; Beschwerdebeteiligte; Jakob; Verbindung; Stifter; Staatliche; Trete; Vereins; Riemer; Kirchlich
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
144 III 433 (5A_97/2018)Art. 84 ZGB; Stiftungsaufsicht; Beschwerdelegitimation. Voraussetzungen, unter denen Stiftungsratsmitglieder, Destinatäre und Dritte zur Beschwerde an die Stiftungsaufsichtsbehörde berechtigt sind (E. 4-7). Stiftung; Beschwerde; Stiftungsrat; Beschwerdeführerin; Stiftungsrats; Interesse; Urteil; Bundes; Stiftungsaufsicht; Beschluss; Recht; Bundesverwaltungsgericht; Stiftungsvermögen; Vereins; Stiftungsaufsichtsbeschwerde; Aufsicht; Mitglied; Zweck; Stiftungsratsmitglied; Legitimation; Stifter; Legitimiert; Stiftungsvermögens; Nähe; Projekt; Beschwerdegegner; Praxis; Anzeige
143 V 219 (9C_612/2016)Art. 56 Abs. 1 lit. b und c, Art. 65d Abs. 1 BVG; Art. 25 SFV; Zahlungsunfähigkeit des Versichertenkollektivs. Die Leistungspflicht des Sicherheitsfonds setzt kumulativ die Sanierungsunfähigkeit und die Zahlungsunfähigkeit des betroffenen Versichertenkollektivs voraus (E. 6). Für die Frage, zu welchem Zeitpunkt die Zahlungsfähigkeit einer (erst) sanierungsunfähigen Rentnerkasse vorzeitig beendet werden soll, kommt es auf die konkreten Gegebenheiten des Einzelfalls an (E. 7.2). Vorsorge; Sicherheit; Sicherheitsfonds; Rentner; Renten; Vorsorgeeinrichtung; Vorsorgewerk; Zahlungsunfähig; Zahlungsunfähigkeit; Sanierung; Leistungen; Dispositiv-Ziffer; Entscheid; Beschwerde; Rentenkasse; Stiftung; Sammelstiftung; Rentnerkasse; Versichertenkollektiv; Gesetzlich; Verfügung; Unterdeckung; Liquidation; Gesetzliche; Reglementarische; Bundesverwaltungsgericht; Verfahren; Gesetzlichen; Reglementarischen

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-1546/2020StiftungsaufsichtRevision; Stiftung; Revisionsstelle; Beschwerde; Befreiung; Recht; Revisionsstellen; Vorinstanz; Beschwerdeführerin; Voraussetzung; Stiftungen; Revisionsstellenpflicht; Aufsicht; Bundes; Gesuch; Bilanz; Aufsichtsbehörde; E-Mail; Handelsregister; Verfügung; Voraussetzungen; Geschäftsjahr; Auslegung; Pflicht; Mails; VO-RvS; Stiftungsrecht; E-Mails; Urteil
B-5915/2019StiftungsaufsichtStiftung; Beschwerde; Beschwerdeführerin; Sachwalter; Vorinstanz; Spende; Sachwalters; Spenden; Verwaltung; Verwaltungs; Verfügung; Bericht; Massnahme; Recht; Rechnung; Person; Verwaltungskosten; Berichte; Stiftungsaufsicht; Massnahmen; Bundes; Entscheid; Rechnungslegung; Urteil; Aufsicht; Verwende; Ukraine; Schweiz; Verfahren
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