1 Die Verfahrensleitung ernennt die sachverständige Person.
2 Sie erteilt ihr einen schriftlichen Auftrag; dieser enthält:
3 Die Verfahrensleitung gibt den Parteien vorgängig Gelegenheit, sich zur sachverständigen Person und zu den Fragen zu äussern und dazu eigene Anträge zu stellen. Sie kann bei Laboruntersuchungen davon absehen, namentlich wenn es um die Bestimmung der Blutalkoholkonzentration oder des Reinheitsgrades von Stoffen, den Nachweis von Betäubungsmitteln im Blut oder die Erstellung eines DNA-Profils geht.
4 Sie übergibt der sachverständigen Person zusammen mit dem Auftrag die zur Erstellung des Gutachtens notwendigen Akten und Gegenstände.
5 Sie kann einen Auftrag jederzeit widerrufen und neue Sachverständige ernennen, wenn es im Interesse der Strafsache liegt.
6 Sie kann vor der Erteilung des Auftrags einen Kostenvoranschlag verlangen.
7 Beantragt die Privatklägerschaft ein Gutachten, so kann die Verfahrensleitung die Erteilung des Auftrages von der Leistung eines Kostenvorschusses durch die Privatklägerschaft abhängig machen.
68 SR 311.0
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | SB220524 | Versuchter Diebstahl etc. | Berufung; Berufungskläger; Dossier; Fähig; Massnahme; Higkeit; Recht; Urteil; Amtlich; Amtliche; Schuld; Staat; Sinne; Verteidigung; Berufungsklägers; Staatsanwaltschaft; Stationäre; Gutachterin; Therapie; Schuldig; Gutachten; Beschuldigte; Psychisch; Behandlung; Verfügung; Störung; Gungen; Psychische; Antrag; Schuldfähigkeit |
ZH | SB220247 | Versuchte eventualvorsätzliche Tötung etc. | Schuldig; Schuldigte; Beschuldigte; Privatkläger; Beschuldigten; Gerin; Privatklägerin; Recht; Berufung; Urteil; Drohung; Sinne; Rungen; Freiheit; Versucht; Verletzung; Versuchte; Gericht; Unentgeltlich; Amtlich; Genugtuung; Unentgeltliche; Amtliche; Verfahren; Fahrzeug; Tatbestand; Kontakt; Verkehrsregel; Urteils |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB180001 | Aufsichtsbeschwerde gegen einen Ersatzrichter | Staat; Richter; Staatsanwalt; Staatsanwalts; Staatsanwaltschaft; Beschwerde; Aufsicht; Aufsichts; Gericht; Befehl; Richter; Urteil; Beschwerdegegner; Verfahren; Urteils; Aufsichtsbeschwerde; Äusserung; Amtspflicht; Obergericht; Aussage; Äusserungen; Anklage; Recht; Verfahrens; Anzeige; Verwaltung; Amtspflichten; Aufsichtsbehörde |
BS | BES.2021.51 (AG.2021.392) | Rechtsverzögerungsbeschwerde (BGer-Nr. 1B_443/2021 vom 6. Oktober 2021) | Beschwerde; Urteil; Verfahren; Strafgericht; Beschwerdeführer; Beschleunigungsgebot; Verfahrens; Werden; Appellationsgericht; Begründet; November; Stellt; Gemäss; Basel-Stadt; Verletzung; Rechtsverzögerung; Schriftlich; Strafgerichts; Beschleunigungsgebots; Strafprozessordnung; Liegen; Kommentar; Berufung; Erhoben; Seiten; Jedoch; Anklageschrift; Eingegangen; Monate; Innert |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 I 194 (1B_349/2016) | Art. 16, 17, 30 Abs. 3 und 36 BV; Art. 6 Ziff. 1 EMRK; Art. 14 UNO-Pakt II; Art. 69 und 70 StPO; § 11 Abs. 2 AEV/ZH; Ausschluss der Medien von der Berufungsverhandlung und Urteilseröffnung. Die rechtsstaatliche und demokratische Bedeutung des Grundsatzes der Justizöffentlichkeit gebietet, einen Ausschluss des Publikums und der Medienschaffenden in gerichtlichen Strafverfahren nur sehr restriktiv, mithin bei überwiegenden entgegenstehenden Interessen, zuzulassen (E. 3.1). Zur Wahrung gewichtiger Anliegen des Kinder-, Jugend- oder Opferschutzes kommt eine Zugangsverweigerung nur dann in Frage, wenn sich weniger weitgehende Einschränkungen als zweckuntauglich erweisen; sie ist auf diejenigen Verfahrensabschnitte zu beschränken, in denen schwergewichtig besonders sensible Umstände thematisiert werden, die in der Öffentlichkeit auszubreiten den betroffenen Personen nicht zugemutet werden kann (E. 3.6.1). Im vorliegenden Fall verletzte der vollständige Ausschluss der akkreditierten Gerichtsberichterstatterinnen und -erstatter von der Berufungsverhandlung und mündlichen Urteilsverkündung den Grundsatz der Justizöffentlichkeit und die Medien- und Informationsfreiheit, zumal die Interessen am Schutz der Privatkläger nicht gegen die Interessen der Medienschaffenden an der Informationsbeschaffung bzw. -verbreitung und an einer wirksamen Justizkontrolle aufzukommen vermochten (E. 3.6 und 3.7). | Urteil; Medien; Gericht; Öffentlichkeit; Urteils; Verfahren; Interesse; Richter; Berufung; öffentlich; Justiz; Ausschluss; Privatkläger; Interessen; Verfahrens; Verfahren; Gerichtsberichterstatter; Justizöffentlichkeit; Recht; Mündlich; Urteilsverkündung; Akkreditierten; Schutz; Mündliche; Berufungsverhandlung; -erstatter; Gerichtsberichterstatterinnen; Grundsatz; Mündlichen; Publikum |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BB.2017.55 | Ordnungsbusse (Art. 64 Abs. 2 StPO). Verfahrenshandlung der Strafkammer (Art. 20 Abs. 1 lit. a i.V.m. Art. 393 Abs. 1 lit. b StPO). | Beschwerde; Beschwerdeführer; Ordnungsbusse; Entscheid; Kammer; Schriftlich; Fürsprecher; Verfügung; Recht; Verfahren; Hauptverhandlung; Einzelrichter; Vorinstanz; Bundesstrafgericht; Einsprache; Verfahren;Vorladung; Partei; Befehl; Angefochten; Begründung; Bundesanwaltschaft; Bundesstrafgerichts; Gericht; Beschwerdekammer; Entscheide; Urteil; Verfahrens; Rückzug |
SK.2013.39a | Beteiligung an (eventualiter Unterstützung) einer kriminellen organisation etc. | Position; Bundes; Objekt; Objekte; Positionen; Einziehung; Bundesanwaltschaft; Zurückzugeben; Gericht; Liste; Asservat; Kategorie; Einzuziehen; Asservate; Schuldig; Beschlagnahmt; Gericht; Daten; Beschuldigte; Antrag; Beschlagnahmte; Beschuldigten; Kammer; Urteil; Asservatenliste; Anklage; Zurückzugeben; Beschwerde; Über; Beschlagnahmten |
Autor | Kommentar | Jahr |
Brüschweiler | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |
Brüschweiler Donatsch, Hansjakob, Lieber | Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung | 2014 |