Beziehungen zur Aussenwelt
1 Der Gefangene hat das Recht, Besuche zu empfangen und mit Personen ausserhalb der Anstalt Kontakt zu pflegen. Der Kontakt mit nahe stehenden Personen ist zu erleichtern.
2 Der Kontakt kann kontrolliert und zum Schutz der Ordnung und Sicherheit der Strafanstalt beschränkt oder untersagt werden. Die Überwachung von Besuchen ist ohne Wissen der Beteiligten nicht zulässig. Vorbehalten bleiben strafprozessuale Massnahmen zur Sicherstellung einer Strafverfolgung.
3 Geistlichen, Ärzten, Rechtsanwälten, Notaren und Vormündern sowie Personen mit vergleichbaren Aufgaben kann innerhalb der allgemeinen Anstaltsordnung der freie Verkehr mit den Gefangenen gestattet werden.
4 Der Kontakt mit Verteidigern ist zu gestatten. Besuche des Verteidigers dürfen beaufsichtigt, die Gespräche aber nicht mitgehört werden. Eine inhaltliche Überprüfung der Korrespondenz und anwaltlicher Schriftstücke ist nicht gestattet. Der anwaltliche Kontakt kann bei Missbrauch von der zuständigen Behörde untersagt werden.
5 Der Verkehr mit den Aufsichtsbehörden darf nicht kontrolliert werden.
6 Dem Gefangenen ist zur Pflege der Beziehungen zur Aussenwelt, zur Vorbereitung seiner Entlassung oder aus besonderen Gründen in angemessenem Umfang Urlaub zu gewähren, soweit sein Verhalten im Strafvollzug dem nicht entgegensteht und keine Gefahr besteht, dass er flieht oder weitere Straftaten begeht.
6bis Lebenslänglich verwahrten Straftätern werden während des der Verwahrung vorausgehenden Strafvollzugs keine Urlaube oder andere Vollzugsöffnungen gewährt.1
7 Vorbehalten bleiben Artikel 36 des Wiener Übereinkommens vom 24. April 19632 über konsularische Beziehungen sowie andere für die Schweiz verbindliche völkerrechtliche Regeln über den Besuchs- und Briefverkehr.
1 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 21. Dez. 2007 (Lebenslängliche Verwahrung extrem gefährlicher Straftäter), in Kraft seit 1. Aug. 2008 (AS 2008 2961; BBl 2006 889).
2 SR 0.191.02
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | AK.2017.300 | Entscheid Art. 236 StPO (SR 312.0), Art. 75 Abs. 1 i.v.m. Art. 84 Abs. 6 StGB (SR | Beschwerde; Beschwerdeführer; Strafvollzug; Vollzug; Vollzugs; Urlaub; Weiter; Bereits; Vollzugsöffnungen; Besondere; Seiner; Weitere; Derzeit; Verhalten; Vorzeitige; Bestehen; Vorliegend; Strafvollzugs; Vorinstanz; Verdachtsweise; Wiederholungsbzw; Freiheit; Entgegen; MwH; Fortsetzungsgefahr; Vorzeitigen |
LU | JSD 2019 11 | Bei der Frage, ob ein Verurteilter gemäss seinem Antrag in eine andere Vollzugsanstalt versetzt werden soll, kommt der Vollzugsbehörde ein grosses Ermessen zu. | Vollzug; Vollzugs; Beschwerde; Grosshof; Beschwerdeführer; Thorberg; Besuch; Konkordat; Beschwerdeführers; Tochter; Versetzung; Vollzugseinrichtung; Familienleben; Kanton; Andere; Eingriff; Privatund; Schweiz; Person; Gefangene; Sicherheit; Jedoch; Vollzugsbehörde; Strafvollzug; Vorinstanz; Angehörige; Besuche; Ehefrau |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | VB.2014.00371 | Rückweisung an das Amt für Justizvollzug zur Neubeurteilung der Frage der Urlaubsgewährung infolge eines neuen Gutachtens. Stichworte: ANORDNUNG IM STRAF- UND MASSNAHMENVOLLZUG | Beschwerde; Begleitete; Vollzug; Justiz; Beschwerdeführer; Begleiteten; Unbegleitete; Recht; Urlaub; Massnahme; Justizvollzug; Unbegleiteten; Zeitfenster; Massnahmen; Zeitfenstern; Urlaube; Disp-ZiffI; Verwaltungsgericht; Unentgeltliche; Beschwerdeführers; Gewährung; Direktion; Verfügung; Vollzugsplan; Antrag; Vollzugs; Innern; Therapeutische; Gesuch |
ZH | VB.2010.00354 | Strafvollzug: Abweisung eines Gesuchs um Beziehungsurlaub. | Beschwerde; Beschwerdeführer; Flucht; Urlaub; Schweiz; Recht; Urlaubs; Fluchtgefahr; Vollzug; Beschwerdeführers; Recht; Urlaubsgesuch; Gefangene; Freiheitsstrafe; Gefängnis; Person; Vorinstanz; Deutschland; Vollzugs; Gefangenen; Beziehungsurlaub; Wwwbgerch; Justiz; Aufenthalts; Familie; Vollzug; Auszugehen; Gesuch; Verwaltungsgericht |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
143 I 241 (1B_34/2017) | Art. 10 Abs. 2, Art. 14, Art. 32 Abs. 1 sowie Art. 36 Abs. 1, 2, 3 und 4 BV; Art. 78 Abs. 1, Art. 80, Art. 81 Abs. 1 und Art. 93 Abs. 1 lit. a BGG; Art. 220 Abs. 2, Art. 235 Abs. 1, 2 und 5 sowie Art. 236 Abs. 1 und 4 StPO; Besuchsrecht unter strafprozessual inhaftierten Lebenspartnern. Sachurteilsvoraussetzungen bei Beschwerden in Strafsachen gegen letztinstanzliche kantonale Entscheide betreffend den Vollzug von strafprozessualer Haft (E. 1). Vom Besuchsrecht unter Lebenspartnern tangierte Grundrechte; Sicherheitshaft und vorzeitiger Sanktionsvollzug als strafprozessuale Haftarten; gesetzliche Vorschriften und Praxis zum strafprozessualen Haftvollzugs- und Besuchsrecht. Mangels entgegenstehender gewichtiger öffentlicher Interessen haben auch strafprozessuale Häftlinge das Recht auf angemessenen regelmässigen Kontakt zu ihrer Familie, wozu auch unverheiratete Lebenspartner gehören. Dies gilt besonders nach länger andauernder strafprozessualer Haft und Wegfall von Kollusionsgefahr (E. 3). Besondere Konstellation, wenn zwei strafprozessuale Häftlinge in Sicherheitshaft bzw. im vorzeitigen Strafvollzug beantragen, sich gegenseitig besuchen zu dürfen; Verhältnis zwischen den beiden Haftregimes. Im vorliegenden Fall haben die kantonalen Behörden ein angemessenes Besuchsrecht des Beschuldigten in der Haftvollzugsanstalt seiner mitbeschuldigten Lebensgefährtin zu gewährleisten (E. 4). | Besuch; Prozessual; Prozessuale; Vollzug; Beschuldigte; Besuche; Gericht; Besuchsrecht; Anstalt; Beschwerde; Beschuldigten; Recht; Person; Prozessualen; Vorzeitig; Sicherheit; Grundrecht; Familie; Vorzeitige; Lebenspartner; Vollzug; Besuchen; Grundrechte; Urteil; Kontakt; Besuchen; Verfahren; Entscheid; Familien; Besuchsrechts |
81 IV 13 | Art. 31 Abs. 1 StGB. Die Strafverfügung des Statthalteramtes nach zürcherischem Recht in Übertretungssachen ist Urteil erster Instanz. | Einzelrichter; Urteil; Statthalteramt; Entscheid; Verfügung; Antrag; Instanz; Winterthur; Statthalteramtes; Recht; Neuhäusler; Polizei; Beschwerde; Verfahren; Beurteilung; Schuldig; Busse; Übertretung; Gerichtliche; Bezirksgerichtes; Verwaltungsbehörde; Richter; Einzelrichters; Verfügung; Urteils; Oberbehörde; Kassationshof; Beschwerdegegner; Beschuldigte |
BSG | Leitsatz | Schlagwörter |
BV.2013.10 | Beschlagnahme (Art. 46 f. VStrR). | Richt; Bundes; Verfahren; Dokument; Recht; Bericht; Urteil; Schuldig; Beweis; Beschuldigte; Bundesgericht; Beschuldigten; Rechtsanwalt; Verfahrens; Verteidiger; Verteidigung; Italienische; Bundesstrafgericht; Dokumente; Akten; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Italienischen; Gericht; Eingabe; Verhaftung; Polizei; Altschaft; Della; Analyse |
SK.2012.46 | Verbergen und Weiterschaffen von Sprengstoffen (Art. 226 Abs. 2 StGB), unbefugter Verkehr (Einfuhr) mit Sprengmitteln (Art. 37 Ziff. 1 SprstG i.V.m. Art. 4 SprstG und Art. 31 Abs. 1 SprstV) und strafbare Vorbereitungshandlungen zu Brandstiftung (Art. 260bis Abs. 1 und 3 i.V.m. Art. 221 Abs. 1 StGB) | Richt; Bundes; Verfahren; Dokument; Recht; Bericht; Urteil; Schuldig; Beweis; Beschuldigte; Bundesgericht; Beschuldigten; Rechtsanwalt; Verfahrens; Verteidiger; Verteidigung; Italienische; Bundesstrafgericht; Dokumente; Akten; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Italienischen; Gericht; Eingabe; Verhaftung; Polizei; Altschaft; Della; Analyse |