Art. 84
164 1 Il derschader dal lieu da scussiun decida davart dumondas per l’avertura da dretg.
2 Immediatamain suenter l’entrada da la dumonda dat el al stumà la pussaivladad da prender posiziun a bucca u en scrit e pronunzia alura entaifer 5 dis sia decisiun.
164 Versiun tenor la cifra I da la LF dals 16 da dec. 1994, en vigur dapi il 1. da schan. 1997 (AS 1995 1227; BBl 1991 III 1).
E. Annullaziun u suspensiun da la scussiun tras il derschader >1. En procedura summarica >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | BEZ.2017.23 (AG.2017.490) | definitive Rechtsöffnung (Zahlungsbefehl Nr. 16035991) | Beschwerde; Beschwerdegegner; Beschwerdeführer; Recht; Zivilgericht; Echtheit; Entscheid; Beweis; Rechtsöffnung; Unterhalt; Urkunde; Beschwerdeverfahren; Beschwerdegegners; Verjährung; Definitive; Ehefrau; Forderung; Beweismittel; WhatsApp; SchKG; Anlass; Eingabe; Tatsache; Bestritt; Begründet; Tatsachen; Erhob; Kommentar; Betreibung; Zivilgerichts |
AG | AGVE 2007 5 | 5 § 321 Abs. 1 ZPO, Art. 84 Abs. 2 SchKG. Novenrecht im Rechtsöffnungsverfahren.Auch im summarischen Rechtsöffnungsverfahren kann vom Gläubigernicht verlangt werden, zu Einwendungen des Schuldners, mit welchen ernicht rechnen konnte bzw. musste, bereits im RechtsöffnungsbegehrenStellung zu nehmen, und... | Rechtsöffnung; Stellung; Rechtsöffnungsbegehren; Hauptungen; Beschwerde; Klagte; Beweismittel; Einwendungen; Behauptungen; Stellungnahme; Entscheid; Erstinstanzlichen; Verfahren; Anrechnung; SchKG; Genheit; Zivilkammer; Beklagten; Musste; Rechnen; Werden; Deverfahren; Beschwerdeantwort; Juristischem; Laien; Recht; Konkludenten; Einverständnis; Einhal- |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
138 III 483 (5A_209/2012) | Art. 219, 223 und 253 ZPO; Art. 84 Abs. 2 SchKG; Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren, Säumnis. Bei versäumter Stellungnahme zum Rechtsöffnungsbegehren wird dem Betriebenen keine Nachfrist im Sinne von Art. 223 ZPO angesetzt (E. 3). | Recht; Rechtsöffnung; Verfahren; Stellungnahme; SchKG; Nachfrist; Summarische; Summarischen; Versäumte; Betreibung; Beschwerde; Versäumter; Frist; Rechtsöffnungsgesuch; Rechtsöffnungsentscheid; Ordentlichen; Rechtsöffnungsverfahren; Rechtsöffnungsrichter; Provisorisch; Obergericht; Beschwerdeführerin; Hinweis; Zivilprozessordnung; Provisorische; Urteil; Gesuch; Kurze; Betreibungsferien; Entscheid |
136 III 373 (5A_53/2010) | Art. 53 und 84 Abs. 1 SchKG; Gerichtsstand der Rechtsöffnung; Betreibungsort bei Wohnsitzwechsel. Wenn der Schuldner seit der Zustellung des Zahlungsbefehls seinen Wohnsitz verlegt und sein Gläubiger davon sichere Kenntnis erhalten hat, muss das Gesuch um Rechtsöffnung dem Gericht am neuen Wohnsitz des Schuldners gestellt werden, das seine örtliche Zuständigkeit nicht unter Hinweis auf den bisherigen Betreibungsort ablehnen darf (E. 2 und 3). | Wohnsitz; Betreibung; SchKG; Schuldner; Rechtsöffnung; Betreibungsort; Beschwerde; Gericht; Schuldners; Zahlungsbefehl; Wohnsitzwechsel; Gläubiger; Kanton; Betreibungsorte; Zahlungsbefehls; Gesuch; Kantons; Zustellung; Beschwerdegegner; Betreibungsortes; Konkurs; Gerichtsstand; Rechtsöffnungsverfahren; Auslegung; Zuständigkeit; Bundesgericht; Wohnsitzwechsels; Ordentliche; Schuldbetreibung; Beschwerdeführer |