Art. 839 OR vom 2022
Art. 839
1 In eine Genossenschaft können jederzeit neue Mitglieder aufgenommen werden.
2 Die Statuten können unter Wahrung des Grundsatzes der nicht geschlossenen Mitgliederzahl die nähern Bestimmungen über den Eintritt treffen; sie dürfen jedoch den Eintritt nicht übermässig erschweren.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
www.admin.ch.
Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen?
Hier geht es zur Registrierung.
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
BGE | Regeste | Schlagwörter |
128 III 375 | Genossenschaft; Verleihung des Stimmrechts an Nichtmitglieder (Art. 885 OR). Art. 885 OR ist zwingender Natur und verbietet, einem Nichtmitglied das Stimmrecht zu verleihen. Das folgt aus der körperschaftlichen Autonomie der Genossenschaft, ihrem personenbezogenen Charakter sowie ihrer Ausrichtung auf die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder (E. 3). Haftung der Verwaltung für die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten (Art. 916 i.V.m. Art. 902 OR). Pflicht der Verwaltung zu sorgfältiger Prüfung der Stimmberechtigung der an der Generalversammlung Anwesenden und der Abstimmungsergebnisse. Ist ein Mitglied der Verwaltung vom Ausgang des Abstimmungsergebnisses persönlich betroffen, gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht (E. 4). | Genossenschaft; Stimmrecht; Generalversammlung; Beschluss; Nichtmitglied; Beklagten; Genossenschafter; Mitglied; Interesse; Stimmrechts; Verwaltung; Handelsgericht; Recht; Aktuar; Nichtmitglieder; Sorgfalt; Präsident; Verleihung; Zwingend; Mitglieder; Stimmberechtigung; Abstimmungsergebnis; Milchproduzentengenossenschaft; Präsidenten; Personenbezogene; Verhalten; Körperschaftliche; Stimme; Über |
118 II 435 | Genossenschaftsrecht. Erwerb der Mitgliedschaft (Art. 839 OR). 1. Berufungsfähigkeit gemäss Art. 44 ff. OG (E. 1). 2. Zusammenfassung von Rechtsprechung und Lehre zu Art. 839 Abs. 2 OR (E. 2). 3. Selbständiger Anspruch auf Feststellung der Ungültigkeit einer Statutenbestimmung? (E. 3). | Genossenschaft; Statuten; Recht; Feststellung; Mitglied; Beitritt; Berufung; Eintritt; Statutenbestimmung; FORSTMOSER; Handelsgericht; Pflicht; übermässig; Fest; Eintritts; FORSTMOSER; Bundesgericht; Bundesamt; Mitglieder; Mitgliedschaft; Statutarisch; Eiport; Genossenschaftsrecht; Selbständigen; Urteil; Statutarische; Fehlt; Angefochtene; Anspruch |