E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Obligationenrecht (OR)

Art. 839 OR vom 2022

Art. 839 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 839

1 In eine Genossenschaft können jederzeit neue Mitglieder aufge­­nommen werden.

2 Die Statuten können unter Wahrung des Grundsatzes der nicht geschlossenen Mitgliederzahl die nähern Bestimmungen über den Ein­tritt treffen; sie dürfen jedoch den Eintritt nicht übermässig erschwe­ren.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 839 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLF190018Fristansetzung zur Sicherstellung gemäss Art. 83 Abs. 2 OR Berufung gegen ein Urteil des Einzelgerichtes - Freiwillige Gerichtsbarkeit des Bezirksgerichtes Zürich vom 19. Februar 2019 (EO180017)Berufung; Fungsklägerin; Berufungsklägerin; Berufungsbeklagte; Vorinstanz; Entscheid; Gesuch; Bezirksgericht; Verfahren; Definitiv; Eintragung; Forderung; Bauhandwerkerpfandrecht; Anspruch; Definitive; Bauhandwerkerpfandrechts; Frist; Urteil; Sicherstellung; Berufungsbeklagten; Gericht; Leistung; Vertrag; Sicherheit; Werkvertrag; Erstinstanzliche; Werkes
ZHHE170371BauhandwerkerpfandrechtGesuch; Rinnen; Gesuchstellerinnen; Gesuchsgegnerin; Eintrag; Eintragung; Nebenintervenientin; Sicherheit; Leistungen; Frist; Hinreichend; Werkvertrag; Bauhandwerkerpfandrecht; Verfahren; Gericht; Grundstück; Vollendung; Vollendungsarbeiten; Stellung; Pfandrecht; Forderung; Partei; Grundbuch; Verfügung; Eingabe; Pfandrechts; Ordentlichen; Stellungnahme; Bauhandwerkerpfandrechts

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 375Genossenschaft; Verleihung des Stimmrechts an Nichtmitglieder (Art. 885 OR). Art. 885 OR ist zwingender Natur und verbietet, einem Nichtmitglied das Stimmrecht zu verleihen. Das folgt aus der körperschaftlichen Autonomie der Genossenschaft, ihrem personenbezogenen Charakter sowie ihrer Ausrichtung auf die wirtschaftlichen Interessen der Mitglieder (E. 3). Haftung der Verwaltung für die Verletzung ihrer Sorgfaltspflichten (Art. 916 i.V.m. Art. 902 OR). Pflicht der Verwaltung zu sorgfältiger Prüfung der Stimmberechtigung der an der Generalversammlung Anwesenden und der Abstimmungsergebnisse. Ist ein Mitglied der Verwaltung vom Ausgang des Abstimmungsergebnisses persönlich betroffen, gilt eine erhöhte Sorgfaltspflicht (E. 4). Genossenschaft; Stimmrecht; Generalversammlung; Beschluss; Nichtmitglied; Beklagten; Genossenschafter; Mitglied; Interesse; Stimmrechts; Verwaltung; Handelsgericht; Recht; Aktuar; Nichtmitglieder; Sorgfalt; Präsident; Verleihung; Zwingend; Mitglieder; Stimmberechtigung; Abstimmungsergebnis; Milchproduzentengenossenschaft; Präsidenten; Personenbezogene; Verhalten; Körperschaftliche; Stimme; Über
118 II 435Genossenschaftsrecht. Erwerb der Mitgliedschaft (Art. 839 OR). 1. Berufungsfähigkeit gemäss Art. 44 ff. OG (E. 1). 2. Zusammenfassung von Rechtsprechung und Lehre zu Art. 839 Abs. 2 OR (E. 2). 3. Selbständiger Anspruch auf Feststellung der Ungültigkeit einer Statutenbestimmung? (E. 3). Genossenschaft; Statuten; Recht; Feststellung; Mitglied; Beitritt; Berufung; Eintritt; Statutenbestimmung; FORSTMOSER; Handelsgericht; Pflicht; übermässig; Fest; Eintritts; FORSTMOSER; Bundesgericht; Bundesamt; Mitglieder; Mitgliedschaft; Statutarisch; Eiport; Genossenschaftsrecht; Selbständigen; Urteil; Statutarische; Fehlt; Angefochtene; Anspruch

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-6017/2012Handelsregister- und FirmenrechtSchein; Recht; Genossenschaft; Scheine;Recht; Partizipations; Beschwerde; Partizipationsschein; Statuten; Tizipationsscheine; Partizipationsscheine; Beteiligungs; Beschwerdeführerin; Kapital; Beteiligungsschein; Schaften; Mitglied; Ausgabe; Handelsregister; Vorinstanz; MOSER; Genussschein; Zipationsscheinen; Partizipationsscheinen; Bundes; FORSTMOSER; Beteiligungsscheine; Gesellschaft; Rechtlich
A-6523/2008Vorzugspreise Mitglied; Verein; Beschwerde; Presse; Beschwerdeführerin; Recht; Recht; Mitgliedschaft; Schaftspresse; Mitgliedschaftspresse; Vereins; Zeitschrift; Vorinstanz; Presse; Mitglieder; Zeitschriften; Beschwerdeführerinnen; Bundes; Vereine; Organ; Vorzugspreis; Setze; Publikation; Vorzugspreise; Organisation; Orientiert; Zeitung; Gewinnorientiert; Kationen
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz