Art. 838SCC from 2021
Art. 838 D. Statutory mortgage right / II. With entry / 2. Vendor, co—heirs and co—owners
2. Vendor, co—heirs and co—owners
A lien in favour of the vendor, co-heirs or co-owners in undivided shares must be registered within three months of transfer of ownership.
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf
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