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Code civil suisse (CC)

Der Art. 835 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 835 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2016 56AGVE - Archiv 2016 Zivilrecht 333 B. Sachenrecht 56 Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (Art. 961 Abs. 1...Recht; Grundbuch; Eintrag; Eintragung; Berichtigung; Gläubigers; Pfandgläubiger; Handwerkerpfandrecht; Anmeldung; Bauhandwerkerpfandrecht; Person; Grundbuchamt; Pfandgläubigers; Schumacher; Recht; Pfandrechts; Grundpfand; Grundbuchverwalter; Datum; Anordnung; Vorgenommen; Baupfandrecht; Instanz; Baupfandgläubiger; Zeichnung; Versehen; Entscheid; Anweisung; Eintra-

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2016 56B. Sachenrecht56 Vorläufige Eintragung eines Bauhandwerkerpfandrechts (Art. 961 Abs. 1Ziff. 1 ZGB; Art. 837 ff. ZGB)Die Berichtigung einer Eintragung im Grundbuch, welche auf einemVersehen des die Eintragung veranlassenden Gerichts bezüglich der Bezeichnung der Person des Baupfandgläubigers beruht, ist... Recht; Grundbuch; Eintrag; Eintragung; Berichtigung; Gläubigers; Pfandgläubiger; Anmeldung; Handwerkerpfandrecht; Bauhandwerkerpfandrecht; Person; Schumacher; Pfandgläubigers; Pfandrechts; Anordnung; Grundbuchverwalter; Recht; Grundpfand; Datum; Grundbuchamt; Vorgenommen; Baupfandrecht; Baupfandgläubiger; Instanz; Zeichnung; Versehen; Entscheid; Anweisung; Eintra-
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