E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Cudesch civil svizzer (CCS)

Art. 834 Cudesch civil svizzer (CCS) drucken

Art. 834 C. Effect / I. Proprietad ed obligaziun per il debit / 3. Communicaziun al creditur

3. Communicaziun al creditur

1 Sche l’acquistader surpiglia il debit, sto l’administratur dal register funsil communitgar quai al creditur.

2 Il termin dad 1 onn, concedì al creditur per dar sia decleraziun, cumenza il mument ch’el ha obtegnì la communicaziun.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.
www.swissactiv.ch
Menschen zusammenbringen, die gemeinsame Interessen teilen
Die Freude an Bewegung, Natur und gutem Essen fördern
Neue Leute treffen und Unternehmungen machen

Art. 834 Cudesch civil svizzer (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRKSK-13-68provisorische RechtsöffnungRecht; Schwerde; Beschwerde; Schuld; Recht; Forderung; Rechtsöffnung; Deführer; Pfandrecht; Beschwerdeführer; Schuldner; Rechte; SchKG; Schwerdegegnerin; Beschwerdegegnerin; Entscheid; Vertrag; Gläubiger; Konkurs; Vorinstanz; Zession; Schuldnerin; Barung; Schuldübernahme
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz