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Obligationenrecht (OR)

Art. 833 OR vom 2021

Art. 833 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 833

Zu ihrer Verbindlichkeit bedürfen der Aufnahme in die Statuten:

1.
Vorschriften über die Schaffung eines Genossenschaftskapitals durch Genossenschaftsanteile (Anteilscheine);
2.
Bestimmungen über nicht durch Einzahlung geleistete Einlagen auf das Genossenschaftskapital (Sacheinlagen), deren Gegenstand und deren Anrechnungsbetrag, sowie über die Person des einlegenden Genossenschafters;
3.702
4.
von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Vorschriften über den Eintritt in die Genossenschaft und über den Verlust der Mitgliedschaft;
5.703
Bestimmungen über die persönliche Haftung, die Nachschusspflicht und eine Verpflichtung der Genossen>schafter zu Geld- oder anderen Leistungen sowie die Art und Höhe der ent>sprechenden Leistungen>;
6.
von den gesetzlichen Bestimmungen abweichende Vorschriften über die Organisation, die Vertretung, die Abänderung der Statuten und über die Beschlussfassung der Generalversammlung;
7.
Beschränkungen und Erweiterungen in der Ausübung des Stimmrechtes;
8.704
Bestimmungen über die Berechnung und die Verwendung des Bilanzgewinns und des Liquidationsüberschusses.

702 Aufgehoben durch Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), mit Wirkung seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

703 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

704 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 19. Juni 2020 (Aktienrecht), in Kraft seit 1. Jan. 2023 (AS 2020 4005; 2022 109; BBl 2017 399).

III. Konstituierende Versammlung>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-567/2011VerrechnungssteuerGenossenschaft; Beschwerde; Verein; Beschwerdeführer; Liquidation; Beschwerdeführerin; Liegenschaft; Verrechnungssteuer; Steuer; Leistung; Schenkung; Genossenschafter; Hende; Stehende; Gemeinnützige; Geldwerte; Gesellschaft; Bundesverwaltungsgericht; Faktisch; Zweck; Recht; Entscheid; Faktische; Setze; Rechtlich; Ertrag; Institution; Urteil; Befreit; Kantons
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