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Swiss Civil Code (SCC)

Art. 830SCC from 2023

Art. 830 Swiss Civil Code (SCC) drucken

Art. 830

Cantonal law may provide that the redemption amount be determined by an official valuation rather than by sale at public auction.

4. Termination >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 830 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY210015Ehescheidung (Art. 114 ZGB) / vorsorgliche MassnahmenBerufung; Massnahme; Beklagte; Kläger; Massnahmen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Vorinstanz; Unterlagen; Banken; Weiter; Beklagten; Aufbewahrung; Edition; Verfahren; Verfügung; Liegen; Betreffe; Entscheid; Betreffend; Gericht; Spreche; Vorsorglichen; Vorliegend; Hauptsache; Folgen; Hinaus; Weitere
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