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Code civil suisse (CC)

Art. 830 CC de 2021

Art. 830 Code civil suisse (CC) drucken

Art. 830 B. Constitution et extinction / II. Extinction / 3. Purge hypothécaire / c. Estimation officielle

c. Estimation officielle

La législation cantonale peut remplacer les enchères publiques par une estimation officielle, qui fait règle pour la répartition entre les créanciers.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 830 Code civil suisse (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY210015Ehescheidung (Art. 114 ZGB) / vorsorgliche MassnahmenBerufung; Massnahme; Beklagte; Kläger; Massnahmen; Vorsorglich; Vorsorgliche; Vorinstanz; Unterlagen; Banken; Weiter; Beklagten; Aufbewahrung; Edition; Verfahren; Verfügung; Liegen; Betreffe; Entscheid; Betreffend; Gericht; Spreche; Vorsorglichen; Vorliegend; Hauptsache; Folgen; Hinaus; Weitere
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