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Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR)

Art. 830 OR dal 2022

Art. 830 Legge federale di complemento del Codice civile svizzero (OR) drucken

Art. 830

La società cooperativa esiste, dopo che lo statuto è stato compilato ed approvato dall’assemblea costitutiva, con l’iscrizione nel registro di commercio.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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