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Codice penale militare (CPM)

Art. 83 CPM dal 2021

Art. 83 Codice penale militare (CPM) drucken

Art. 83

140

1 Mit Busse141 wird bestraft, wer fahrlässig:

a.
nicht am Orientierungstag oder an der Rekrutierung teilnimmt;
b.
eine Militärdienstleistung, zu der er aufgeboten ist, nicht antritt;
c.
seine Truppe oder Dienststelle ohne Erlaubnis verlässt;
d.
nach einer rechtmässigen Abwesenheit nicht zurückkehrt.142

2 In leichten Fällen erfolgt disziplinarische Bestrafung.

3 Im Aktivdienst kann der Richter eine Geldstrafe bis zu 90 Tages­sätzen verhängen.

4 Artikel 84 bleibt vorbehalten.143

140 Fassung gemäss Anhang Ziff. 5 des Zivildienstgesetzes vom 6. Okt. 1995, in Kraft seit 1. Okt. 1996 (AS 1996 1445; BBl 1994 III 1609).

141 Ausdruck gemäss Ziff. II 1 Abs. 5 des BG vom 21. März 2003, in Kraft seit 1. Jan. 2007 (AS 2006 3389; BBl 1999 1979). Diese Änd. wurde im ganzen zweiten Teil des ersten Buches berücksichtigt.

142 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 3. Okt. 2003 (Revision der Disziplinarstrafordnung), in Kraft seit 1. März 2004 (AS 2004 921; BBl 2002 7859).

143 Fassung gemäss Ziff. II 2 des BG vom 25. Sept. 2015, in Kraft seit 1. Juli 2016 (AS 2016 1883; BBl 2014 6741).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
124 IV 170Art. 268 Ziff. 1 BStP. Nichtigkeitsbeschwerde gegen einen Rückweisungsentscheid. Ein letztinstanzlicher kantonaler Entscheid, durch den der Angeklagte abweichend vom erstinstanzlichen Urteil schuldig gesprochen und die Sache zur Festsetzung des Strafmasses an die erste Instanz zurückgewiesen wird, kann mit der eidgenössischen Nichtigkeitsbeschwerde angefochten werden (E. 1; Bestätigung der Rechtsprechung). Nichtbefolgen von Aufgeboten zum Zivilschutz (Art. 66 Abs. 1 lit. a ZSG). Bei dieser Straftat können die Beweggründe und Absichten des Dienstpflichtigen (Verweigerung, Versäumnis usw.) und eine allfällige nachträglich festgestellte Dienstuntauglichkeit nur im Rahmen der Strafzumessung berücksichtigt werden (E. 2). Dienst; Aufgebot; Zivilschutz; Dienstversäumnis; Aufgebots; Dienstversäumnisses; Dienstuntauglichkeit; Dienstverweigerung; Zivilschutzgesetz; Militärstrafgesetz; Missachtung; Täter; Urteil; Nichtbefolgen; Dienstuntauglich; Beschwerdeführer; Bundesgesetz; Nichtigkeitsbeschwerde; Schuldig; Widerhandlung; Dienstverweigerung; Zivildienstgesetz; Tatbestände; Nachträglich; Angefochten; Festgestellte; Aufgebote; Militärdienst; Fahrlässigen
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