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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 827 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 827 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHG080167ForderungKlagt; Klagte; Klagten; Beklagten; Geschäft; Schaden; Gewinn; Umsatz; Licht; Produkt; Mitarbeiter; Produkte; Entgangen; Entgangene; Rechnung; Klage; Vertrag; Gelte; Schadens; Entgangenen; Rechne; Geschäftsführer; Bezug; Recht; -Produkte
GRZK2-11-55Verantwortlichkeitsklage, KostenentscheidBeschwerde; Recht; Gende; Partei; Schaden; Führer; Norar; Messen; Honorar; Schadens; Entscheid; ZPO-GR; Liegend; Verfahren; Beschwerdeführer; Stunden; Schädigung; Teilung; Aufwand; Amtlich; Ausseramtlich; Stundenansatz; Zivil; Gericht; Entschädigung; Ausseramtliche; Parteien

Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUS 99 380Art. 52 AHVG. Klage gegen die Vorstandsmitglieder eines in Konkurs gefallenen Sportvereins. Passivlegitimation der Vorstandsmitglieder grundsätzlich bejaht (Erw. 3). Aufgaben und Funktionen eines Vereinsvorstandes. Die Verantwortlichkeit eines Vereins richtet sich nach Art. 55 ZGB. Ob ein Mitglied des Vorstandes für die Verletzung der Abrechnungs- oder Beitragszahlungspflicht des Vereins subsidiär zur Rechenschaft gezogen werden kann, hängt von seiner durch die Statuten zugewiesenen Verantwortlichkeit oder seinen konkreten Aufgaben ab, die er innerhalb des Vorstandes wahrgenommen hat (Erw. 5).Verein; Organ; Vereins; Haftung; Person; Arbeit; Organe; Arbeitgeber; Juristische; Recht; Personen; Verantwortlichkeit; Gesellschaft; Hafte; Vereinsrecht; Pflicht; Abteilung; Juristischen; Sinne; Statuten; Vorstand; Bezug; Gesetzlich; Geschäftsführung; Rechtsprechung; Pflichten; Subsidiär; Präsident; Organisation; Regelung
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