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Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR)

Art. 825OR from 2022

Art. 825 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) drucken

Art. 825

1 Where a company member leaves the company, he is entitled to a financial settlement that reflects the true value of his capital contributions.

2 Where the company member leaves by exercising a right of resignation under the articles of association, the articles of association may adopt different provisions on compensation.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 825 Federal Act on the Amendment of the Swiss Civil Code (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLA210006Arbeitsrechtliche ForderungKläger; Arbeit; Beklagte; Vorinstanz; Berufung; Beklagten; Gesellschaft; Rechtlich; Klägers; Subordination; Rechtliche; Subordinationsverhältnis; Partei; Behauptung; Gesellschafter; Dezember; Gesellschaftsrechtlich; Zwischen; Oktober; Könne; Behauptungen; Gesellschaftsrechtliche; Beweis; Verfahren; Behaupte; Tätig; Zeitraum; Gewesen
ZHHE140448OrganisationsmangelRevision; Anspruch; Gesellschafter; Beklagten; Begehren; Revisionsstelle; Abfindung; Stammanteile; Gericht; Wirklichen; Schwerde; Ordentliche; Rechtlich; Betrag; Ausgeschiedene; Beruft; Verlangen; Einsetzung; Ausbezahlt; Gesellschafterversammlung; Schränkte; Finanziellen; Handelsgericht; Geschäftsjahr; Kantons; Fehlt; Werthaltigkeit; Auszahlung

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 505 (4A_209/2021)
Regeste
Art. 783 und 822 OR ; Erwerb eigener Stammanteile; Austritt. Würde das Ausscheiden eines Gesellschafters aus einer GmbH dazu führen, dass die Gesellschaft eigene Stammanteile im Nennwert von über 35 % des Stammkapitals hielte, ist der Austritt nicht zu bewilligen (E. 1-6).
Gesellschaft; Stammanteil; Gesellschafter; Stammanteile; Austritt; Stammkapital; Gesellschafters; Recht; Beschwerde; Stammkapitals; Austritts; Ausschluss; Abfindung; Ausscheiden; Beschwerdeführer; Kapital; Erwerb; Nennwert; GmbH; Handelsregister; Gericht; Grenze; Austretenden; Auflösung; Beschwerdegegnerin; Botschaft; Lösung; GmbH-Recht; Herabsetzung
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