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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Art. 823 OR de 2022

Art. 823 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) drucken

Art. 823

1 La société peut requérir du tribunal l’exclusion d’un associé pour de justes motifs.

2 Les statuts peuvent prévoir que l’assemblée des associés a le droit d’exclure un associé pour des motifs déterminés.

3 Les dispositions concernant la sortie conjointe ne sont pas appli­cables en cas d’exclusion.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 823 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLY170035Ehescheidung / Scheidung auf gemeinsames Begehren mit teilweiser Einigung / vorsorgliche MassnahmenNahmekläger; Massnahmekläger; Kinder; Berufung; Massnahmebeklagte; Unterhalt; Partei; Parteien; Höhe; Einkommen; Massnahmeklägers; Vereinbarung; Massnahmebeklagten; Vorinstanz; Berufungsverfahren; Monats; Recht; Verfahren; Leistung; Monatslohn; Scheidung; Treuung; Kinderzulage; Monatlich; Unterhaltsbeiträge; Maler; Leistungsfähigkeit; Kinderzulagen; Finanzielle
ZHHE150521Vorsorgliche MassnahmenBeklagten; Gesellschaft; Gesellschafter; Ausschluss; Massnahme; Gericht; Anspruch; Massnahmen; Partei; Handelsgericht; Vorsorgliche; Liquidation; Geschäfts; Stimmrecht; Notariat; Drohe; Sistierung; Beschluss; Auflösung; Läge; Parteien; Klagen; Nachteil; Anordnung; Glaubhaft; Gesellschafters; Streitwert; Kanton; Klägers
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
AGAGVE 2004 3B. Obligationenrecht3 Art. 739 Abs. 1, 745 Abs. 1, 746 und 823 OR; §§ 66, 223 Abs. 4 lit. b und234 StG; Art. 54 Abs. 2, 161 Abs. 4 lit. b und 171 DBG.Betreibungsfähigkeit einer Handelsgesellschaft in Liquidation. Die Liquidation einer Handelsgesellschaft ist erst mit der Tilgung auch der Steuerschulden... Sellschaft; Dation; Gesellschaft; Liquidation; Register; Handelsregister; Stimmung; Kommentar; Recht; Schweizer; Schulden; Durchgeführt; Juristische; Betreibungsfähig; Firma; Schen; Löschung; Sel/Genf/München; Steuerschuld; Setzung; Auffassung; Person; Betreibung; Durchgeführter; Schweizerisches; Bundesgericht; Existieren; Persönlichkeit; Werden; Steuerschulden
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