Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE190207 | Organisationsmangel | Gesellschaft; Erben; Klage; Gesellschafter; Handelsregister; Kommentar; Erbengemeinschaft; Recht; Klägerische; Organisationsmangel; Klägerischen; Beklagten; Sachwalter; Basler; Kantons; Geschäftsführung; HRegV; Gericht; Sachwalters; Nachträglich; Einzelgericht; Erbschein; Nachträgliche; Stammanteile; Eintragung; SCHWEIZER; STAEHELIN; Streitgenossen |
ZH | SB140131 | Betrügerischer Konkurs und Pfändungsbetrug etc. | Schuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Vorinstanz; Privatklägerin; Überschuldung; Geschäft; Zahlung; Gläubiger; Forderung; Konkurs; Schuld; Berufung; Recht; Verteidigung; Rechnung; Urteil; Anklage; Zahlungs; Recht; Zivil; Verfahren; Zusammenhang; Gericht; Verrechnung; Schlussrechnung; Gesellschaft |
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
SG | I/1-2013/102, 103 | Entscheid Art. 58 DBG (SR 642.11), Art. 82 StG (sGS 811.1). Geschäftsmässig begründeter Aufwand, Periodizitätsprinzip. Aufgrund einer Vereinbarung, wonach ein Darlehen erst verzinst werden muss, wenn die Schuldnerin dazu in der Lage ist, ist eine nachgeholte Zinszahlung steuerlich zulässig, solange die gesetzliche Frist für die Verlustverrechnung nicht ausgedehnt und keine ungerechtfertigten Steuervorteile erzielt werden (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. Februar 2014, I/1-2013/102, 103) | Beschwerde; Steuer; Rekurrentin; Beschwerdeführerin; Gewinn; Gesellschaft; Entscheid; Einkommen; Recht; Rückstellung; Aufwand; Steuerlich; Steuerbare; Begründet; Geschäftsmässig; Kanton; Rekurs; Vorinstanz; Periodizität; Verwaltungsgericht; Rechnungsabschluss; Verbucht; Begründete; Darlehen; Periode; Besserung; Verwaltungsgerichts; Rechnungsabschlusses; Bundessteuer; Steuerbaren |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
91 I 438 | Handelsregister; Zwangseintragung der Auflösung einer Genossenschaft trotz Widerruf des Auflösungsbeschlusses. 1. Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden. Voraussetzungen der Zwangseintragung gemäss Art. 60 HRegV (Erw. 1, 6). 2. Anwendung von Art. 738/739 OR im Falle der Auflösung einer Genossenschaft (Art. 913 Abs. 1 OR). (Erw. 2.) 3. Der Auflösungsbeschluss der Generalversammlung einer Aktiengesellschaft oder Genossenschaft (Art. 736 Ziff. 2, 911 Ziff. 2 OR) ist unwiderruflich (Art. 739 Abs. 2 OR). (Erw. 2-5.) | Auflösung; Gesellschaft; Liquidation; Genossenschaft; Auflösungsbeschluss; Handelsregister; Gesellschaftsorgane; Widerruf; Befugnisse; Aktiengesellschaft; Beschluss; Verwaltung; Eintrag; Auflösungsbeschlusse; Eintragung; Generalversammlung; Urteil; Trete; Aufgelöste; Handlung; Auflösungsbeschlusses; Recht; Bundesgericht; Auffassung; Handlungen; Schweiz; STEIGER; Fortsetzung; Gesetzes; Eintritt |
BVGE | Leitsatz | Schlagwörter |
B-646/2018 | Revisionsaufsicht | Beschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Revision; Gesellschaft; Vorinstanz; Zulassung; Überschuldung; Revisionsstelle; Beweis; Pflicht; Lasse; Urteil; Beschwerdeführers; Unterlagen; Zulassungsentzug; Verfahren; IVm; Revisor; Zeige; Gesetzliche; Gründung; Recht; Entzug; Person; Unternehmen; Rechts; Pflichtverletzung; Mündlich |