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Cudesch da procedura civila svizzer (CPC)

Art. 82 Cudesch da procedura civila svizzer (CPC) drucken

Art. 82

Procedura

1 L’admissiun dal plant sin denunzia da la dispita sto vegnir dumandada cun la resposta al plant u cun la replica en il process principal. Las pretensiuns giuridicas che la partida denunzianta ha l’intenziun da far cunter il denunzià ston vegnir num­nadas e motivadas curtamain.

2 La dretgira dat la pussaivladad da prender posiziun a la cuntrapartida sco er al denunzià.

3 Sch’il plant sin denunzia da la dispita vegn admess, fixescha la dretgira il mument e la dimensiun da la correspundenza respectiva; l’artitgel 125 resta resalvà.

4 Cunter la decisiun davart l’admissiun dal plant pon ins far recurs.

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Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2022 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 82 Cudesch da procedura civila svizzer (ZPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHNP160047StreitverkündungsklageRecht; Beschwerde; Verfahren; Dungsklage; Streitverkündungsklage; Gericht; Klage; SchKG; Vorinstanz; Betreibung; Aberkennungsklage; Ntgeltliche; Verfahrens; Partei; Entscheid; Unentgeltliche; Streitberufene; Rechtsmittel; Beantragt; Rechtspflege; Streitwert; Beschwerdeverfahren; Eventualiter; Anträge; Sozialhilfe; Klägers; Gemeinde; Akten; Entschädigung
ZHHG160059Forderung aus VersicherungsvertragKlage; Eventualiter; Anspruch; Verfahren; Gericht; Klagt; Arbeitsunfähigkeit; Streitwert; Streitgenosse; Eintritt; Streitgenossen; Invalidität; Rente; Eventualiter; Streitgenossenschaft; Klagten; Partei; Entscheid; Rechtsbegehren; Hauptklage; Streitverkündungsklage; Eventuelle; Kommentar; Verfahrens; Zeitpunkt; Abweisung; Parteien; Öffentlichkeit
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
146 III 290 (5A_1018/2019)
Regeste
Art. 82 ZPO ; Zulassung der Streitverkündungsklage. Zur Rechtsnatur des Entscheids, mit dem das Gericht die Streitverkündungsklage zulässt (E. 4.3).
Streitverkündungsklage; Zulassung; Beschwerde; Entscheid; Bezifferung; Berufung; Urteil; Zivilprozessordnung; Bezirksgericht; Kantonsgericht; Berufen; Beschwerdeführer; Gericht; Zulassungsverfahren; Vormundschaftsamt; Schriftenwechsel; Zivilprozessordnung; Partei; Klage; Streitberufene; Rechtsbegehren; Streitverkündende; Verfügung; Zwischenentscheid; Begehren; Kommentar; Bundesgericht
143 III 106 (4A_271/2016)Art. 81 f. ZPO; Art. 106 ff. ZPO; Kostenverlegung im Streitverkündungsprozess. Die Regelung der Kosten- und Entschädigungsfolgen von Streitverkündungsklagen bestimmt sich nach den allgemeinen Grundsätzen von Art. 106 ff. ZPO (E. 5.2); bei Abweisung der Hauptklage ist auch die Streitverkündungsklage abzuweisen und die Prozesskosten des Streitverkündungsprozesses sind der Streitverkündungsklägerin aufzuerlegen (E. 5.3).
Streit; Streitverkündung; Streitverkündungsklage; Streitverkündungsprozess; Vorinstanz; Recht; Streitverkündungsklägerin; Hauptklage; Klage; Partei; Prozesskosten; Bedingte; Zivilprozess; Hauptklägerin; Streitverkündungsprozesses; Unterliegende; Auferlegt; Hauptprozess; Beklagten; Recht; Zivilprozessordnung; Regelung; Aufzuerlegen; Liquidation; Ansprüche; Abweisung; Aufl

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Schwander Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2013
SCHWANDER Kommentar zur Schweizerischen Zivilprozessordnung2011
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