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Code de procédure pénale (CCP)

Art. 82 CCP de 2023

Art. 82 Code de procédure pénale (CCP) drucken

Art. 82

Restrictions à l’obligation de motiver

1 Le tribunal de première instance renonce à une motivation écrite du jugement aux conditions suivantes:

a.
il motive le jugement oralement;
b.
il ne prononce pas de peine privative de liberté supérieure à deux ans, d’internement au sens de l’art. 64 CP24, de traitement au sens de l’art. 59, al. 3, CP ou de privation de liberté de plus de deux ans lors de la révocation d’un sursis.

2 Le tribunal notifie ultérieurement aux parties un jugement motivé dans les cas suivants:

a.
une partie le demande dans les dix jours qui suivent la notification du dispositif du jugement;
b.
une partie forme un recours.

3 Si la partie plaignante est seule à demander un jugement motivé ou à former un recours, le jugement n’est motivé que dans la mesure où il concerne le comportement punissable à l’origine du préjudice subi par la partie plaignante ainsi que les prétentions civiles de celle-ci.

4 Lors de la procédure de recours, le tribunal peut, s’agissant de l’appréciation en fait et en droit des faits faisant l’objet de l’accusation, renvoyer à l’exposé des motifs de l’autorité inférieure.

24 RS 311.0


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 82 Code de procédure pénale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220480Mehrfache PornografieSchuldig; Beschuldigte; Beschuldigten; Berufung; Urteil; Tätigkeitsverbot; Vorinstanz; Verteidigung; Entscheid; Lebenslänglich; Amtliche; Lebenslängliche; Bilder; Staatsanwalt; Sinne; Mädchen; Staatsanwaltschaft; Kantons; Erstellt; Rechtskraft; Entscheidgebühr; Oberland; Verteidiger; Lebenslängliches; Pornografische; Schriftlich; Prot; Festgesetzt; Geldstrafe
ZHSB220037Versuchte schwere Körperverletzung etc. und WiderrufSchuldig; Privatkläger; Beschuldigte; Berufung; Amtlich; Anwalt; Amtliche; Urteil; Verteidigung; Beschuldigten; Privatklägers; Gerichtskasse; Unentgeltlich; Verfahren; Staatsanwalt; Unentgeltliche; Amtlichen; Staatsanwaltschaft; Messer; Vorinstanzliche; Vorinstanz; Rechtsanwalt; Unentgeltlichen; Vertretung; Wäre; Prot; Schwere; Pistole; Versuchte; Vorinstanzlichen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.104 (AG.2021.463)Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit (Motorfahrzeugführerin)Berufung; Berufungsklägerin; Alkohol; Untersuchung; Blutprobe; ärztlich; Werden; Urteil; Fahrunfähigkeit; ärztliche; Polizei; Massnahme; Worden; Feststellung; Atemalkoholprobe; Blutentnahme; Basel-Stadt; Massnahmen; Vereitelung; Erstinstanzlich; Staatsanwaltschaft; Ärztin; Gewesen; Erfolgt; Aufgrund; Erstinstanzliche; ärztlichen; Kosten; Verfahren; Vorwurf
BSSB.2019.98 (AG.2021.461)mehrfache einfache Körperverletzung sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und BeamteBerufung; Berufungsbeklagte; Urteil; Staatsanwaltschaft; Schuldig; Werden; Gemäss; Körperverletzung; Verletzung; Schwer; Worden; Einfach; Stellt; Oberkörper; Erstinstanzliche; Berufungsbeklagten; Anklage; Aussage; Vorinstanz; Einfache; Basel-Stadt; Verfahren; Zeugen; Gegenüber; Aussagen; Täter; Dieser; Beschuldigte; Privatkläger; Mehrfach
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
143 IV 40 (6B_654/2016)Art. 384 lit. a und Art. 396 Abs. 1 StPO; Fristbeginn der Beschwerde gegen ein Urteil. Die Frist für die Beschwerde gegen ein Urteil beginnt mit der Eröffnung des schriftlich begründeten Entscheids (E. 3.2-3.4).
Regeste b
Art. 82 Abs. 2 lit. a und Abs. 3 StPO, Art. 105 Abs. 1 lit. f und Abs. 2 StPO; Gesuch um nachträgliche Urteilsbegründung. Der amtliche Verteidiger und der unentgeltliche Rechtsbeistand der Privatklägerschaft können in eigenem Namen innert zehn Tagen nach Zustellung des Dispositivs eine Urteilsbegründung betreffend die Kosten für die amtliche Verteidigung respektive unentgeltliche Verbeiständung verlangen (E. 3.6).
Urteil; Beschwerde; Entscheid; Berufung; Begründet; Schriftlich; Rechtsmittel; Urteils; Begründete; Unentgeltliche; Amtlich; Amtliche; Frist; Begründeten; Dispositiv; Entscheids; Eröffnung; Verfahren; Entschädigung; Zustellung; Partei; Beginnt; Rechtsbeistand; Erstinstanzliche; Begründung; Mündlich; Prozessordnung; Rechtsmittelfrist; Respektive; Aufl
142 IV 1 (6B_708/2015)Art. 59 Abs. 3 StGB; stationäre therapeutische Behandlung von psychischen Störungen in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt, Zuständigkeit. Ob ein Täter gemäss Art. 59 Abs. 3 StGB in einer geschlossenen Einrichtung oder Strafanstalt nach Art. 76 Abs. 2 StGB unterzubringen ist, ist eine Vollzugsfrage, die von den Vollzugsbehörden zu beurteilen ist (E. 2). Vollzug; Vollzugs; Massnahme; Gericht; Vollzug; Urteil; Unterbringung; Behandlung; Stationäre; Vollzugsbehörde; Therapeutisch; Psychisch; Therapeutische; Verwahrung; Vollzugsbehörden; Beschwerde; WEDER; HEER; Täter; Wortlaut; Massnahmen; Psychischen; Massnahmevollzug; Störung; Gesetzes; Entscheid; Justiz; Gesetzgeber; Auch:

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
RR.2023.9Bundes; Urteil; Kammer; Bundesstrafgerichts; Berufung; Beschwerde; Gericht; Begründet; Urteils; Schriftlich; Partei; Amtlich; Einzelrichter; Verfahren; StPO; StBOG; Beschwerdekammer; Mündlich; Amtliche; Schriftliche; Urkunde; ISv; Falschen; Tribunal; Parteien; Berufungskammer; Gerichtsgebühr; Verteidigung; Eidgenossenschaft
CA.2022.29Bundes; Partei; Rechtsanwalt; Schuldig; Parteien; Urteil; Amtlich; Amtliche; Berufungsverfahren; Aufwand; Beschuldigte; Caroni; Kammer; Urteils; Bundesgericht; Berufungskammer; Dispositiv; Gericht; Stunden; Andrea; Beschwerde; Berufungsverhandlung; Aufwendungen; Mattiello; Verteidigung; Verteidiger; Erbeten; Anschluss; Entschädigung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
DanielaBrüschweiler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozess- ordnung, Zürich2014
Daniela Brüschweiler Kommentar zur Schweizerischen Strafprozessordnung2014
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