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Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP)

Art. 82 LP de 2023

Art. 82 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (LP) drucken

Art. 82

1 Le créancier dont la poursuite se fonde sur une reconnaissance de dette constatée par acte authentique ou sous seing privé peut requérir la mainlevée provisoire.

2 Le juge la prononce si le débiteur ne rend pas immédiatement vrai­semblable sa li­bération.163

163 Nouvelle teneur selon le ch. I de la LF du 16 déc. 1994, en vigueur depuis le 1er janv. 1997 (RO 1995 1227; FF 1991 III 1).

b. Effets >
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 82 Loi fédérale sur la poursuite pour dettes et la faillite (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230046RechtsöffnungGesuch; Gesuchs; Gesuchsgegner; Beschwerde; Rechtsöffnung; Partei; Zahlung; Vorinstanz; Schuld; Entscheid; Drittperson; Parteientschädigung; Identität; SchKG; Forderung; Verpflichten; Gericht; Bundesgericht; Urteil; Anmeldeformular; Zahlen; Vater; Gesuchsgegners; Worden; Verpflichtete; Sinne; Person; Rechtsöffnungstitel; Entscheidgebühr; Unbegründet
ZHRT230020RechtsöffnungBeschwerde; Recht; Rechtsöffnung; Gesuch; Gesuchsgegner; Verlust; Verlustschein; Zession; Vorinstanz; Forderung; Gläubiger; Partei; Gläubigerin; Entscheid; Pfändung; Gültig; Beschwerdeschrift; Liegende; Erwägung; Urteil; Rechtlich; Rechtsöffnungstitel; Provisorische; Bundesgericht; Verfahren; SchKG; Beschwerdeverfahren; Kantons; Fusion; Erwägungen
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSBEZ.2021.47 (AG.2021.450)provosorische Rechtsöffnung (BGer 5D_185/2021 vom 11. Oktober 2021)Beschwerde; Schuldnerin; Gläubigerin; Entscheid; Rechtsöffnung; Betreibung; Welche; Gericht; Zivilgericht; Angefochten; Parteien; Basel-Stadt; Angefochtene; Gemäss; Provisorische; Dokument; Beschwerdeführerin; Gleichen; Dokumente; Werden; Unrichtig; Zahlung; Gestellt; Forderung; Appellationsgericht; Angefochtenen; Schriftlich; Begründet; Zugestellt; Unrichtige
BSBEZ.2021.38 (AG.2021.385)provisorische RechtsöffnungBeschwerde; Schuld; Gläubigerin; Entscheid; Schuldnerin; Zivilgericht; Ziffer; Unterzeichnete; Rechtsöffnung; Angefochten; Hervor; Werden; Ersatz; Angefochtene; Provisorische; Forderung; Schriftlich; Angefochtenen; Beschwerdeführerin; Kosten; Unterlage; E-Mail; Betrag; Poolabdeckung; Anerkennung; Dokument; Vorliege; Entscheids; Begründet; Gemäss
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
148 III 30 (5A_383/2020)
Regeste
 a Art. 79, Art. 80 und Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 59 Abs. 2 lit. d ZPO . Verhältnis der Anerkennungsklage zur Rechtsöffnung. Rechtsnatur der Anerkennungsklage und der Verfahren auf definitive und provisorische Rechtsöffnung. Die Rechtshängigkeit einer Anerkennungsklage hindert die Einleitung oder Weiterführung eines Rechtsöffnungsverfahrens nicht (E. 2).
Recht; Klage; Rechtsöffnung; Feststellungs; SchKG; Negative; Feststellungsklage; Beschwerde; Klagerückzug; Definitive; Negativen; Rückzug; Entscheid; Leistung; Betreibung; Gerichtlich; Verfahren; Gerichtliche; Forderung; Urteil; Materiell; Rechtsöffnungstitel; Rechtsvorschlag; Obergericht; Gericht; Beschwerdeführer; Zahlung; Rechtskraft; Anerkennungs; Leistungsbegehren
147 III 176 (5A_434/2020)
Regeste
Art. 82 Abs. 1 SchKG ; Art. 320 lit. a i.V.m. Art. 57 ZPO ; Prüfungsbefugnis der Beschwerdeinstanz im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung. Bestreitet die betriebene Partei im Verfahren der provisorischen Rechtsöffnung vor der kantonalen Beschwerdeinstanz ausschliesslich die Vollständigkeit des (aus verschiedenen Schriftstücken zusammengesetzten) Rechtsöffnungstitels, so darf die Beschwerdeinstanz grundsätzlich nicht von sich aus prüfen, ob die vorgelegten Urkunden von ihrem Inhalt her als Schuldanerkennung ( Art. 82 Abs. 1 SchKG ) taugen (E. 4.2).
Recht; Beschwerde; Rechtsöffnung; Beschwerdegegnerin; Schuldbrief; Rechtsöffnungstitel; Schuldanerkennung; Urteil; Rechtsmittel; Obergericht; Zahlung; Erstinstanzlich; Urkunde; Verfahren; Entscheid; Schuldner; Erstinstanzliche; Provisorische; Urkunden; Rechtsmittelinstanz; Amtes; Rechtsöffnungstitels; Beanstandungen; Hinweis; SchKG; E-Mail; Berufung; Erwähnt; Betreibung; Beschwerdeführerin

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-5225/2018Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Arbeitgeber; Auffangeinrichtung; Recht; Bundes; Arbeitgeberin; Vorinstanz; Beitrags; Betreibung; Beschwerdeführerin; Vereinbart; Urteil; Vorsorge; Bundesverwaltungsgericht; Betrag; Vereinbarte; Hinweis; Berufliche; Beiträge; Bezahlt; Vereinbarten; Hinweisen; Höhe; Verzug; Effektiv; Zahlung; Rechtsvorschlag; Verfügung; Partei; über

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Vock, Aepli-WirzKommentar, 74201
Vock, Aepli-Wirz Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs2017
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