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Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG)

Art. 82 MWSTG vom 2023

Art. 82 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) drucken

Art. 82

Verfügungen der ESTV

1 Die ESTV trifft von Amtes wegen oder auf Verlangen der steuerpflichtigen Person alle für die Steuererhebung erforderlichen Verfügungen, insbesondere wenn:

a.
Bestand oder Umfang der Steuerpflicht bestritten wird;
b.
die Eintragung oder Löschung im Register der steuerpflichtigen Personen bestritten wird;
c.
Bestand oder Umfang der Steuerforderung, der Mithaftung oder des Anspruchs auf Rückerstattung von Steuern streitig ist;
d.
die steuerpflichtige Person oder Mithaftende die Steuer nicht entrichten;
e.
sonstige Pflichten nicht anerkannt oder nicht erfüllt werden, die sich aus diesem Gesetz oder aus gestützt darauf ergangenen Verordnungen ergeben;
f.
für einen bestimmten Fall vorsorglich die amtliche Feststellung der Steuerpflicht, der Steuerforderung, der Grundlagen der Steuerbemessung, des anwendbaren Steuersatzes oder der Mithaftung beantragt wird oder als geboten erscheint.

2 Verfügungen werden der steuerpflichtigen Person schriftlich eröffnet. Sie müssen eine Rechtsmittelbelehrung sowie eine angemessene Begründung enthalten.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 82 Bundesgesetz über die Mehrwertsteuer (MWSTG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BEZK 2008 451Art. 190 Abs. 1 Ziff. 2 SchKG, Konkurseröffnung ohne vorgängige BetreibungAppellat; Mehrwertsteuer; Zahlung; Appellatin; Steuer; Konkurs; Schuld; Zollverwaltung; Appellantin; Vorsteuer; SchKG; Bezahlt; Gläubiger; Einfuhr; Schuldner; Eidgenössische; Eidgenössische; Zahlungseinstellung; Betrag; Betreibung; Eidgenössischen; Zahlungen; Vorsteuerabzug; Konkurseröffnung; Veranlagung; Person; MWStG; Verlust; Veranlagungsverfügung; Steuerverwaltung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-1436/2020MehrwertsteuerAbbruch; Beschwerde; Gebäude; Eigentümer; Vorsteuer; MWSTG; Schwerdeführerin; Beschwerdeführerin; Leistung; Steuer; Vorsteuerabzug; Urteil; Unternehmerisch; Erstellung; Liegenschaft; Unternehmerische; Leistungen; Vorinstanz; Mehrwertsteuer; Recht; Grundstück; Bundesgericht; Bundesverwaltungsgericht; Sicht; Gebäudes; Optiert; Vorliegen; Unternehmerischen; Liegenden; Vorliegende
A-2950/2019MehrwertsteuerBeschwerde; Beschwerdeführerin; Steuer; MWSTG; Inland; Recht; Einfuhr; Erhebung; Einfuhrsteuer; Mehrwertsteuer; Vorinstanz; Leistung; Bundesverwaltungsgericht; Wertfreigrenze; Leistungen; Inlandsteuer; Einsprache; Verfahren; Vorliegenden; Entgelt; Einspracheentscheid; Person; Sachverhalt; Normenkontrolle; Gericht; Bezug; Urteil; Angefochtene
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