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Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD)

Art. 82 LIFD dal 2023

Art. 82 Legge federale sull’imposta federale diretta (LIFD) drucken

Art. 82

Aliquota d’imposta

Sono applicabili le aliquote d’imposta vigenti alla fine del periodo fiscale.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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