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Obligationenrecht (OR)

Art. 818 OR vom 2021

Art. 818 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 818

1 Für die Revisionsstelle sind die Vorschriften des Aktienrechts entsprechend anwendbar.

2 Ein Gesellschafter, der einer Nachschusspflicht unterliegt, kann eine ordentliche Revision der Jahresrechnung verlangen.

D. Mängel in der Organisation der Gesellschaft>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 818 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE190297OrganisationsmangelGesuch; Gesuchsgegnerin; Konkurs; Gesuchsteller; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Konkursamt; Verbindung; Organisation; Beschwerde; Bülach; Revision; Bezahlen; Frist; Liquidation; Einlegerakten; Vorschriften; Gesuchstellers; Bundesgericht; Verfahrens; Einzelrichterin; Umtriebsentschädigung; Schweizerischen; Streitwert; Christian; Gerichtsschreiber; Zürich; Markutt; Einzelgericht
ZHHE190275OrganisationsmangelGesuch; Gesuchsgegnerin; Konkurs; Gesuchsteller; Kantons; Handelsgericht; Handelsregisteramt; Verbindung; Organisation; Beschwerde; Konkursamt; Gesuchstellers; Umtriebsentschädigung; Revision; Liquidation; Einlegerakten; Altstadt; Vorschriften; Bundesgericht; Einzelrichterin; Einzelgericht; Schweizerischen; Verfahrens; Bezahlen; Organisationsmangel; Zürich; Rudolf; Gerichtsschreiber; Streitwert; übersteigt
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
LUA 05 27 A 05 28_1Qualifikation des Einkommens aus selbständiger bzw. unselbständiger Erwerbstätigkeit.Selbständige; Erwerbstätigkeit; Beschwerdeführer; Selbständigen; Einkommen; Steuerbehörde; Einkünfte; Ausgleichskasse; Unselbständige; Beschwerdeführers; Einkommens; Steuerbehörden; Selbständige; Arbeit; Vorinstanz; Qualifizierung; Selbständigerwerbende; Recht; Zwischenveranlagung; Selbständiger; Kanton; Einzelfirma; Steuerperiode; Selbständigerwerbender; Sachverhalt; Rechnung; Aussen; Selbständiges; Qualifikation; Werden
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Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-646/2018RevisionsaufsichtBeschwerde; Schwerdeführer; Beschwerdeführer; Revision; Gesellschaft; Vorinstanz; Zulassung; Überschuldung; Revisionsstelle; Beweis; Pflicht; Lasse; Urteil; Beschwerdeführers; Unterlagen; Zulassungsentzug; Verfahren; IVm; Revisor; Zeige; Gesetzliche; Gründung; Recht; Entzug; Person; Unternehmen; Rechts; Pflichtverletzung; Mündlich
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