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Swiss Civil Code (SCC)

Der Art. 815 ZGB wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 815 Swiss Civil Code (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKA-07-18Neuschätzung Grundstück/LastenverzeichnisBungsamt; Betreibung; Beschwerde; Betreibungs; Betreibungsamt; Pfand; Schuld; Forderung; SchKG; Zeichnis; Schuldner; Schätzung; Stück; Grundstück; Beschwerdeführer; Grundbuch; Wertung; Gerung; Tenverzeichnis; Ilanz; Forderungen; Lastenverzeichnis; Pfändung; Recht; Verwertung; Pfandrecht; Steigerung; Gesichert

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 246Betreibung auf Grundpfandverwertung; Verteilung (Art. 157 SchKG). Wird nach Verwertung des Pfandobjekts über den Grundpfandeigentümer der Konkurs eröffnet und fällt eine Forderung, die als durch ein Pfandrecht gesichert in das Lastenverzeichnis aufgenommen worden war, nachträglich dahin, fällt der dadurch frei werdende Anteil des Erlöses grundsätzlich nicht in die Konkursmasse; es sind daraus vorab die ungedeckt gebliebenen übrigen Pfandgläubiger zu befriedigen (E. 2-4). Konkurs; Gesichert; Gesicherte; Betreibung; Lastenverzeichnis; Beschwerde; Forderung; Pfandgläubiger; Pfandrecht; Gemeinde; Konkursmasse; Verteilung; Grundstück; Gläubiger; Betrag; Recht; Erlös; SchKG; Gewordene; Schuldbetreibungs; Verteilungsliste; Schuldner; Fällig; Entscheid; Kantons; Verwertung; Gesetzliche; Allfälliger; Blieben; Liegende
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