E-MailWeiterleiten
LinkedInLinkedIn

Zivilgesetzbuch (ZGB)

Art. 815 ZGB vom 2021

Art. 815 Zivilgesetzbuch (ZGB) drucken

Art. 815 C. Wirkung / VI. Pfandstelle / 3. Leere Pfandstellen

3. Leere Pfandstellen

Ist ein Grundpfandrecht ohne Vorhandensein eines vorgehenden in späterem Rang errichtet, hat der Schuldner über einen vorgehenden Pfandtitel nicht verfügt, oder beträgt die vorgehende Forderung weniger, als eingetragen ist, so wird bei der Pfandverwertung der Erlös aus dem Pfande ohne Rücksicht auf die leeren Pfandstellen den wirklichen Pfandgläubigern nach ihrem Range zugewiesen.


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

Wollen Sie werbefrei und mehr Einträge sehen? Hier geht es zur Registrierung.

Art. 815 Zivilgesetzbuch (ZGB) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
GRSKA-07-18Neuschätzung Grundstück/LastenverzeichnisBungsamt; Betreibung; Beschwerde; Betreibungs; Betreibungsamt; Pfand; Schuld; Forderung; SchKG; Zeichnis; Schuldner; Schätzung; Stück; Grundstück; Beschwerdeführer; Grundbuch; Wertung; Gerung; Tenverzeichnis; Ilanz; Forderungen; Lastenverzeichnis; Pfändung; Recht; Verwertung; Pfandrecht; Steigerung; Gesichert

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
129 III 246Betreibung auf Grundpfandverwertung; Verteilung (Art. 157 SchKG). Wird nach Verwertung des Pfandobjekts über den Grundpfandeigentümer der Konkurs eröffnet und fällt eine Forderung, die als durch ein Pfandrecht gesichert in das Lastenverzeichnis aufgenommen worden war, nachträglich dahin, fällt der dadurch frei werdende Anteil des Erlöses grundsätzlich nicht in die Konkursmasse; es sind daraus vorab die ungedeckt gebliebenen übrigen Pfandgläubiger zu befriedigen (E. 2-4). Konkurs; Gesichert; Gesicherte; Betreibung; Lastenverzeichnis; Beschwerde; Forderung; Pfandgläubiger; Pfandrecht; Gemeinde; Konkursmasse; Verteilung; Grundstück; Gläubiger; Betrag; Recht; Erlös; SchKG; Gewordene; Schuldbetreibungs; Verteilungsliste; Schuldner; Fällig; Entscheid; Kantons; Verwertung; Gesetzliche; Allfälliger; Blieben; Liegende
SWISSRIGHTS verwendet Cookies, um Inhalte und Anzeigen zu personalisieren, Funktionen für soziale Medien anbieten zu können und die Zugriffe auf der Website analysieren zu können. Weitere Informationen finden Sie hier: Datenschutz