Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)
Der Art. 815 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.
Art. 815 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten
Anwendung im Kantonsgericht
Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
ZH | HE220027 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Geschäft; Geschäfts; Gesuchsteller; Gegnerin; Gesuchsgegnerin; Recht; Geschäftsführung; Kündigung; Gesellschaft; Interesse; Vertretung; Hauptsache; Spiegelstrich; Liegenschaft; Rechtsbegehren; Anordnung; Massnahmen; Interessen; Tungs; Eheliche; Partei; Gericht; Urteil; Einstweilen; Geschäftsführungs; Vorsorglich; Vertretungs; Bundesgericht; Geschäftsräumlichkeiten |
ZH | HE190427 | Vorsorgliche Massnahmen | Gesuch; Gesuchsteller; Geschäfts; Gesuchsgegnerin; Gesellschaft; Geschäftsführer; Gesellschafter; Geschäftsführung; Glaubhaft; Gesuchstellers; Massnahme; Gesellschafterversammlung; Anspruch; Partei; Massnahmen; Gericht; Statuten; E-Mail; Ziffer; Handelsregister; Recht; Alleinige; Gesetzliche; Materielle; Gründung; Antrag; Schwere; Parteien |
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Anwendung im Bundesgericht
BGE | Regeste | Schlagwörter |
145 V 200 (8C_621/2018) | Art. 31 Abs. 3 lit. c AVIG; kein Anspruch des Gesellschafters einer GmbH auf Arbeitslosenentschädigung. Festhalten an der Rechtsprechung, wonach sich der massgebliche Einfluss eines Gesellschafters oder einer Gesellschafterin einer GmbH nach schweizerischem Recht (mit oder ohne Geschäftsführerfunktion) bereits aus der Gesellschafterstellung an sich ergibt (E. 4.1-4.5). Diese Rechtsprechung zur arbeitgeberähnlichen Stellung der Gesellschafter einer GmbH nach schweizerischem OR gilt auch für die Gesellschafter einer GmbH nach deutschem GmbHG (E. 4.6). | Gesellschaft; Gesellschafter; Recht; Deutsche; Beschwerde; Einfluss; Entscheid; Geschäftsführer; Gesellschafterversammlung; GmbHG; Arbeitgeberähnliche; Beschwerdeführer; Stellung; Rechtsprechung; Arbeitslosenentschädigung; Gesellschafters; Stammanteil; Geschäftsführung; Anspruch; Vorinstanz; Deutschem; Entscheidungen; Sozialversicherung; übertrag; Schweizerischem; Person; Einflussnahme; Urteil |