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Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR)

Der Art. 814 OR wurde aufgehoben oder ist bei Swissrights im Jahr 2022 nicht aufgenommen.

Art. 814 Loi fédérale complétant le Code civil suisse (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHLB210034ForderungBeklagte; Gesellschaft; Vereinbarung; Berufung; Beklagten; Kläger; Gesellschafter; Partei; Vorinstanz; Ziffer; Vertrag; Vertragspartei; Darlehen; Darlehens; Entscheid; Parteien; Vergleichsvereinbarung; Kaufund; Beschluss; Zwischen; Verpflichtet; Hätten; Stammanteile; Sondern; Klägern; Führt; Darlehensforderung; Bezirksgericht
ZHLF210047OrganisationsmangelBerufung; Zürich; Berufungsklägerin; Zustellung; Handelsregister; Adresse; Gericht; Vorinstanz; Handelsregisteramt; Organisation; Entscheid; Verfahren; Domizil; Erfolgt; Gemäss; Gerichts; Rechtsmittel; Publikation; Kanton; Urteil; Strasse; Schreiben; Erfolgte; Verfügung; Rechtliche; Partei; Schweiz; Bekannt; Domiziladresse
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVB.2016.00021Auflösung einer GmbH wegen fehlenden RechtsdomizilsBeschwerde; Geschäfts; Gesellschaft; Handelsregister; Beschwerdeführerin; Beschwerdegegner; HRegV; Recht; Geschäftsführer; Gesellschafter; Bestätigung; Geschäftsführung; C-Strasse; Leitungs; Verwaltungsorgan; Person; Eintragung; Beschränkter; Handelsregisteramt; Organisation; Haftung; Gericht; Aufforderung; Rechtseinheit; Januar; Reichen; Gesetzlich; Einzureichen; Handelsregisterverordnung; Anmeldung
SGI/1-2013/102, 103Entscheid Art. 58 DBG (SR 642.11), Art. 82 StG (sGS 811.1). Geschäftsmässig begründeter Aufwand, Periodizitätsprinzip. Aufgrund einer Vereinbarung, wonach ein Darlehen erst verzinst werden muss, wenn die Schuldnerin dazu in der Lage ist, ist eine nachgeholte Zinszahlung steuerlich zulässig, solange die gesetzliche Frist für die Verlustverrechnung nicht ausgedehnt und keine ungerechtfertigten Steuervorteile erzielt werden (Urteil der Verwaltungsrekurskommission, Abteilung I/1, 18. Februar 2014, I/1-2013/102, 103) Beschwerde; Steuer; Rekurrentin; Beschwerdeführerin; Gewinn; Gesellschaft; Entscheid; Einkommen; Recht; Rückstellung; Aufwand; Steuerlich; Steuerbare; Begründet; Geschäftsmässig; Kanton; Rekurs; Vorinstanz; Periodizität; Verwaltungsgericht; Rechnungsabschluss; Verbucht; Begründete; Darlehen; Periode; Besserung; Verwaltungsgerichts; Rechnungsabschlusses; Bundessteuer; Steuerbaren
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
135 III 509 (5A_224/2009)Konkurseröffnung über eine GmbH (Art. 192 SchKG); Legitimation zur Weiterziehung des Konkursdekretes (Art. 174 SchKG). Die vertretungsberechtigte und geschäftsführende Gesellschafterin einer GmbH kann die Konkurseröffnung weiterziehen und geltend machen, zur Benachrichtigung des Richters wegen Überschuldung fehle ein gültiger Beschluss der Geschäftsführer (E. 3). Konkurs; Gesellschaft; Beschwerde; Geschäftsführer; Beschwerdeführerin; Konkursdekret; Weiterziehung; Über; Gesellschafter; Überschuldung; Obergericht; Organ; Konkurseröffnung; SchKG; Recht; Urteil; Einzelzeichnungsberechtigte; Rekurs; Erhoben; Gesellschaft; Vorinstanz; Interesse; Rechtsmittel; Zivilsachen; Beschluss; Gültiger; Konkursdekretes; Weiterziehen; Legitimation
135 III 14 (5A_284/2008)aArt. 39 Abs. 1 Ziff. 5, Art. 171 ff. SchKG; Änderung des Anwendungsbereichs der Konkursbetreibung und übergangsrechtliche Folgen. Über das geschäftsführende Mitglied einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist nach dem 1. Januar 2008 kein Konkurs zu eröffnen (E. 3-5). Konkurs; SchKG; Beschwerde; Betreibung; Recht; Beschwerdeführer; Handelsregister; Fortsetzung; Schuldner; Über; Zeitpunkt; Geschäftsführende; Gesellschaft; Konkursandrohung; Konkursfähigkeit; Schuldners; Konkursbetreibung; Fortsetzungsbegehren; Gläubiger; Mitglied; Schuldbetreibung; Konkurses; Verfügung; Regel; Übergangsbestimmungen; Gesellschafter; Konkursrichter; Person; Aufhebung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
B-7311/2010Markenschutz (Übriges)Marke; Beschwerde; Übertragung; Beschwerdeführerin; Unwiderruflich; Erklärung ;unwiderrufliche; Partei; fig; ALPENSWISS; Alpen; Recht; Käse; Alpenswiss; Vorinstanz; Eintrag; unwiderruflichen; Beschwerdegegnerin; Verfügung; Eintragung; Vertretung; Gesellschaft; Genüge; Parteien; Antrag; Firma; Markenübertragung; MSchV; Inhaber
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