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Obligationenrecht (OR)

Art. 813 OR vom 2021

Art. 813 Obligationenrecht (OR) drucken

Art. 813

Die Geschäftsführer sowie Dritte, die mit der Geschäftsführung befasst sind, haben die Gesellschafter unter gleichen Voraussetzungen gleich zu behandeln.

VI. Vertretung>
Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 813 Obligationenrecht (OR) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHHE180280Auskunfts- und Einsichtsrecht i.S.v. Art. 802 ORGesellschaft; Einsicht; Recht; Gesellschafter; Auskunft; Beklagten; Kommentar; Gesellschafterversammlung; Kommentar; Auskunfts; Einsichtsrecht; Klage; Ziffer; Geschäftsführer; GmbHG; Rechtsbegehren; Informations; Verfahren; Schränkte; Verwaltungsrat; Basler; Revision; Anspruch; Gericht; Commentaire; Romand; DGmbHG; Informationen
ZHHE150336Provisorische Abberufung (vorsorgliche Massnahmen)Gesellschaft; Geschäftsführer; Beklagten; Gesellschafter; Nachteil; Massnahme; Stellung; Noven; Mitarbeiter; Recht; Geschäftsführung; Noveneingabe; Stellungnahme; Verfahren; Frist; Verfügung; Interesse; Massnahmebegehren; Tiert; Mitarbeiterin; Sogenannte; Glaubhaft; Ausführung; Beschluss; Relevante; Treffe

Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
111 II 375Art. 813 Abs. 1 OR. Wohnsitz der zur Vertretung befugten Geschäftsführer der Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Mindestens ein in der Schweiz wohnender Geschäftsführer muss einzelzeichnungsberechtigt oder gemeinsam mit weiteren in der Schweiz wohnenden Geschäftsführern kollektivzeichnungsberechtigt sein.
Geschäftsführer; Schweiz; Wohnende; Justiz; Wohnenden; Müsse; Gesellschaft; Vertretung; Praxis; Aktiengesellschaft; Wohnsitz; Basel-Stadt; Kantons; Beschwerde; Bestimmungen; Bundesgericht; Beschloss; Kreisschreiben; Befugt; Geschäftsführern; Kollektiv; Wortlaut; Materielle; Verwaltungsgerichtsbeschwerde; Justizdepartement; Trading; Inama; Auffassung; Ständerat; Eidgenössische
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