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Codice di procedura penale (CPP)

Art. 81 CPP dal 2021

Art. 81 Codice di procedura penale (CPP) drucken

Art. 81

Contenuto delle decisioni finali

1 Le sentenze e le altre decisioni che concludono il procedimento contengono:

a.
un’introduzione;
b.
una motivazione;
c.
un dispositivo;
d.
se impugnabili, l’indicazione dei rimedi giuridici.

2 L’introduzione contiene:

a.
la designazione dell’autorità penale e dei suoi membri che hanno partecipato alla decisione;
b.
la data della decisione;
c.
una sufficiente designazione delle parti e dei loro patrocinatori;
d.
nelle sentenze, le conclusioni delle parti.

3 La motivazione contiene:

a.
nelle sentenze, l’apprezzamento di fatto e di diritto del comportamento conte­stato all’imputato e i motivi delle sanzioni, delle conseguenze accessorie non­­ché di quelle relative alle spese e indennità;
b.
nelle altre decisioni che concludono il procedimento, le ragioni della soluzione adottata.

4 Il dispositivo contiene:

a.
l’indicazione delle disposizioni di legge applicate;
b.
nelle sentenze, la decisione relativa alla colpevolezza e alla sanzione, alle spese e indennità nonché alle eventuali azioni civili;
c.
nelle altre decisioni che concludono il procedimento, la dichiarazione di con­clusione dello stesso;
d.
le decisioni giudiziarie successive;
e.
la decisione concernente le conseguenze accessorie;
f.
la designazione delle persone e autorità che ricevono una copia della decisione o del dispositivo.

Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 81 Codice di procedura penale (StPO) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHSB220244Verbrechen gegen das Betäubungsmittelgesetz etc. und WiderrufBeschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Recht; Zustellung; Vorladung; Partei; Verteidigung; Urteil; Verfahren; Bundesgerichts; Aufenthalt; Zugestellt; Rechtsmittel; Amtlich; Unbekannt; Gericht; Berufungsverhandlung; Mitteilung; Amtliche; Oberrichter; Kanton; Zürich; Rückzug; Berufungsverfahren; Migration; Abteilung; Aufenthaltsort; Beschwerde; Zustellungsempfänger
ZHSB220276Nötigung etc. und WiderrufSchuldig; Beschuldigte; Berufung; Beschuldigten; Verkehr; Nötigung; Vorinstanz; Verteidigung; Verkehrs; Geldstrafe; Recht; Urteil; Demonstration; Aktion; Berufungsverfahren; Bedingte; Blockade; Gericht; Probezeit; Tagessätze; Beteiligt; Tagessätzen; Respektive; Willen; Polizei; Teilnehmer; Schützt; Staatsanwalt; Allgemeinheit; Sinne
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
BSSB.2020.12 (AG.2020.281)Rechtzeitigkeit der BerufungsanmeldungBerufung; Berufungsklägerin; Urteil; Verfahren; Strafgericht; Verfahrens; Februar; Sprache; Basel-Stadt; Januar; Gericht; Appellationsgericht; Stellt; Werden; Rechtsmittelbelehrung; Übersetzung; Schriftlich; Deutsch; Berufungsanmeldung; Gemäss; Schweiz; Vorliegend; Urteils; Eingabe; Schriftliche; Worden; Schweizerischen; Dispositiv; Entscheid; Belgien
BSSB.2018.8 (AG.2020.229)Raub (Lebensgefahr) (BGer 6B_626/2020)Berufung; Berufungskläger; Privatkläger; Werden; Messer; Täter; Urteil; Gutachten; Verfahren; Rechts; Berufungsklägers; November; Verteidigung; Verteidiger; Gewesen; Schwer; Stellt; Amtliche; Seiner; Massnahme; Gehalten; Gemäss; Erstinstanzliche; Könne; Welche; Gericht; Honorar; Verfahrens; Psychiatrische; Aussage
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
145 IV 438 (6B_1321/2018)Art. 353 Abs. 1 lit. c-e, Art. 354 Abs. 1 lit. a und Abs. 3, Art. 355 Abs. 1 und 3, Art. 356 Abs. 1 StPO; Erlass eines neuen Strafbefehls nach Einsprache gegen den ersten Strafbefehl; Pflicht gegen den zweiten Strafbefehl erneut Einsprache zu erheben. Vom Erlass eines neuen Strafbefehls im Sinne von Art. 355 Abs. 3 lit. c StPO mit neuem Schuldspruch und/oder neuer Sanktion zu unterscheiden ist die gesetzlich nicht ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit, den ursprünglichen Strafbefehl z.B. in Bezug auf die Sachverhaltsschilderung zu berichtigen oder zu ergänzen. Ein solches Vorgehen kann sich zwecks Vermeidung unnötiger Prozessleerläufe sowie im Interesse des Beschleunigungsgebots aufdrängen, da das Gericht verpflichtet ist, die Angelegenheit an die Staatsanwaltschaft zurückzuweisen, wenn die Sachverhaltsumschreibung im Strafbefehl den Anforderungen an eine Anklageschrift nicht genügt. Die beschuldigte Person ist nicht verpflichtet, gegen einen berichtigten bzw. inhaltlich ergänzten Strafbefehl mit identischem Schuldspruch und identischer Sanktion erneut Einsprache zu erheben, da die Staatsanwaltschaft damit materiell am ursprünglichen Strafbefehl festhält (E. 1.4 und 1.5). Befehl; Einsprache; Staatsanwaltschaft; Befehls; Sachverhalt; Urteil; Gericht; Identisch; Verfahren; Person; Beschwerde; Erlass; Beschuldigte; Schuld; Ursprüngliche; Sanktion; Schuldspruch; Beschwerdeführer; Sachverhalts; Beurteilung; Ursprünglichen; Kantons; Schaffhausen; Berichtigt; Erheben; Gerichtliche
144 IV 207Art. 429 Abs. 1 StPO; Entschädigung. Die Strafbehörde hat im Endentscheid über die Entschädigung der beschuldigten Person zu befinden. Unterlässt sie dies, so hat sich die beschuldigte Person dagegen auf dem Rechtsmittelweg zu wehren (E. 1.7). Entschädigung; Beschwerde; Recht; Beschwerdeführer; Kantons; Person; Jugendanwaltschaft; Verfahren; Beschuldigte; Urteil; Solothurn; Rechtsmittel; Behörde; Entscheid; Rechtsmittelweg; Beschuldigten; Befinden; Entschied; Verfügung; Bundesgericht; Rechtsanwalt; Basel; Verfahrens; Basel-Stadt; Entschieden; Amtes; Geltend; Anspruch

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BB.2023.45, BB.2023.46, BB.2023.47, BB.2023.49, BB.2023.55, BB.2023.56Gesuch; Bundes; Beschwerde; Verfahren; Bundesstrafgerichts; Gesuchsteller; Beschwerdekammer; Betreibung; Gericht; Stundung; Erlass; Verfahrenskosten; Verfahren; Recht; Gerichtsgebühr; Gerichtsgebühren; Finanzdienst; Eingabe; Entscheid; Betreibungsverfahren; Kanton; Kostenerlass; Bundesgericht; Kostenauflage; Forderungen; Behörde; Urteil; Verhältnisse; Gesuche
BB.2021.109Beschwerde; Kammer; Bundesstrafgericht; Filter; Urteil; öffnen; Hinzufügen; Entscheid; Handelsregister; Verfahren; Entscheide; Bundesstrafgerichts; Beschwerdekammer; Handelsregistersperre; Bundesgericht; BStGer; Beschwerdeverfahren; Sàrl; Stellungnahme; Beschluss; Standslosigkeit; Vertreten; Verfahrens; Urteile; Entschädigung; Verzichte; Verdachts; Vorinstanz
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