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Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG)

Art. 81 SchKG vom 2021

Art. 81 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) drucken

Art. 81

158

1 Beruht die Forderung auf einem vollstreckbaren Entscheid eines schweizerischen Gerichts oder einer schweizerischen Verwaltungs­behörde, so wird die definitive Rechtsöffnung erteilt, wenn nicht der Betriebene durch Urkunden beweist, dass die Schuld seit Erlass des Entscheids getilgt oder gestundet worden ist, oder die Verjährung anruft.

2 Beruht die Forderung auf einer vollstreckbaren öffentlichen Urkunde, so kann der Betriebene weitere Einwendungen gegen die Leistungspflicht geltend machen, sofern sie sofort beweisbar sind.

3 Ist ein Entscheid in einem anderen Staat ergangen, so kann der Betriebene überdies die Einwendungen geltend machen, die im betreffenden Staatsvertrag oder, wenn ein solcher fehlt, im Bundesgesetz vom 18. Dezember 1987159 über das Internationale Privatrecht vorgesehen sind, sofern nicht ein schweizerisches Gericht bereits über diese Einwendungen entschieden hat.160

158 Fassung gemäss Anhang 1 Ziff. II 17 der Zivilprozessordnung vom 19. Dez. 2008, in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 1739; BBl 2006 7221).

159 SR 291

160 Fassung gemäss Art. 3 Ziff. 2 des BB vom 11. Dez. 2009 (Genehmigung und Umsetzung des Lugano-Übereink.), in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5601; BBl 2009 1777).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Art. 81 Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) - Anwendung bei den Gerichten

Anwendung im Kantonsgericht

Dieser Gesetzesartikel wurde bei folgenden kantonalen Gerichtsentscheiden referenziert/angewendet (nicht abschliessend):

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHRT230054RechtsöffnungGesuch; Beschwerde; Gesuchsgegner; öffnung; Vorinstanz; Gesuchsteller; Rechtsöffnung; Zungsentscheid; Schlussrechnung; Einschätzungsentscheid; Gemeindesteuern; Entscheid; Staats; Definitive; Akten; Gesuchstellern; Bundesgericht; Betreibung; Partei; Beschwerdeverfahren; Frist; Steueramt; Einsprache; Urteil; Zürich; SchKG; Kanton; Rechtsöffnungstitel; Oberrichter; Inhaltlich
ZHRT230032RechtsöffnungBeschwerde; Gesuchsgegnerin; Rechtsöffnung; Vorinstanz; Entscheid; Gesuchsteller; Sinne; SchKG; Einschätzungsentscheid; Bundesgericht; Partei; Vollstreckbar; Höhe; Definitive; Rechtsmittel; Forderung; Gerecht; Urteil; Akten; Einwendung; Schlussrechnung; Verfügung; Beschwerdeverfahren; Mängel; Erwägungen; Oberrichter; Werden; Vollstreckbare; Führten; Vertretbar
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Anwendung im Verwaltungsgericht

KantonFallnummerLeitsatz/StichwortSchlagwörter
ZHVV080005AblehnungsbegehrenRecht; Ablehnung; Gesuch; Gesuchsteller; Ablehnungsbegehren; Rechtsöffnung; Abgelehnte; Partei; Rechtsmittel; Parteien; Verfahren; Vorliege; ISv; Verwaltungskommission; Akten; Stellung; Bezirksgericht; Entscheid; Ordentliche; Misstrauen; Richter; Ausschlussgr; Schweiz; Befangenheit; Ablehnungsgr; Verfügung; Festzuhalten; Stellungnahme; Abgelehnten; Objektiv
SGKV 2010/22Entscheid Art. 64a KVG; Art. 79 Abs. 2 i.V.m. Art. 81 Abs. 2 SchKG: Leistungsaufschub für Leistungen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung. Einreden nach Art. 79 Abs. 2 i.V.m. Art. 81 Abs. 2 SchKG unterbrechen die Fortsetzung der Betreibung, weshalb ein Leistungsaufschub nicht vor der definitiven Rechtsöffnung verfügt werden kann (Entscheid des Versicherungsgerichts des Kantons St. Gallen vom 28. Juni 2011, KV 2010/22). Beschwerde; Betreibung; Leistungsaufschub; Recht; Fortsetzung; Beilage; Einsprache; SchKG; Beschwerdeführer; Beschwerdegegnerin; Einrede; /Beilage; Fortsetzungsbegehren; Einspracheentscheid; Verfügung; Betreibungsamt; Erhoben; Entscheid; Person; Obligatorisch; Rechtsvorschlag; Partei; Krankenpflegeversicherung; Obligatorischen; Leistungen; Rechtsöffnung; Verfügte; Aufgr
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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
147 III 358 (5A_446/2020)
Regeste
Art. 68, Art. 80 Abs. 2 Ziff. 2, Art. 149 SchKG ; Betreibungskosten im Verlustschein. Für ausgewiesene Kosten im Verlustschein einer öffentlich-rechtlichen Forderung kann definitive Rechtsöffnung erteilt werden (E. 2 und 3).
Betreibung; Rechtsöffnung; SchKG; Definitive; Beschwerde; Pfändungsverlustschein; Betreibungskosten; Definitiven; Schuldner; Forderung; Beschwerdeführer; Basel-Stadt; Gläubiger; Kanton; Provisorische; Betreibungsamt; Verlustschein; Vorinstanz; Schuldners; Rechtsöffnungstitel; Verfügung; Erteilt; Verfahren; Vorliege; Rechtsvorschlag; Urteil; Provisorischen; Beschwerdegegnerin; Vorliegenden; Konkurs
146 III 284 (5A_714/2019)
Regeste
Art. 72 ff. BGG ; Beschwerde in Zivilsachen gegen ein Scheidungsurteil im Unterhaltspunkt; Eintritt der formellen Rechtskraft. Die Beschwerde in Zivilsachen hemmt die formelle Rechtskraft eines Unterhaltsentscheids der oberen kantonalen Instanz von Gesetzes wegen nicht (E. 2).
Beschwerde; Rechtsmittel; Zivilsachen; Entscheid; Bundesgericht; Schweizer; Urteil; Ordentliches; Rechtskraft; Rechtsöffnung; Rechtskräftig; Unterhalt; Formell; Zivilprozessrecht; Appellationsgericht; Entscheide; Eheschutzentscheid; Kommentar; Zivilprozessordnung; Schweizerischen; Berufung; Gesetzes; Urteile; Vollstreckbar; SchKG; Aufschieben; Aufschiebende; Leistungs

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
C-5671/2012Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungVerfügung; Recht; Beschwerde; Instanz; Vorinstanz; Betreibung; Bundes; Richtung; Arbeitgeber; Auffangeinrichtung; Betreibungs; Angefochtene; Rechtsvorschlag; Arbeitgeberin; Bundesverwaltungsgericht; Beschwerdeführer; Beschwerdeführerin; Beitragsverfügung; Gebühr; Forderung; Rechtskräftig; Urteil; Vorsorge; Angefochtenen; Gebühren; Höhe; Faktura; Beiträge; Nichtig
C-5956/2011Beitragsverfügung der AuffangeinrichtungBeschwerde; Vorinstanz; Recht; Beschwerdeführer; Bundes; Beitragsverfügung; Verfügung; Bundesverwaltungsgericht; Partei; Betreibung; Rechtsvorschlag; Urteil; Beiträge; Rechnung; Verfahren; Gericht; Forderung; Mahnung; Angefochtene; Begründung; Verwaltung; Rechtsöffnung; Forderung; Bundesverwaltungsgerichts; Inkasso; Sachverhalt; Parteien; Verfahrens; Beilage; Zahlung

Kommentare zum Gesetzesartikel

AutorKommentarJahr
Daniel StaehelinBasler Kommentar zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs I2010
StaehelinBasler Kommentar, 2. Aufl.2010
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