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Legge sull’IVA (LIVA)

Art. 81 LIVA dal 2023

Art. 81 Legge sull’IVA (LIVA) drucken

Art. 81

Principi

1 Le disposizioni della PA161 sono applicabili. L’articolo 2 capoverso 1 PA non si applica alla procedura in materia di imposta sul valore aggiunto.

2 Le autorità accertano d’ufficio i fatti giuridicamente rilevanti.

3 Il principio del libero apprezzamento delle prove è applicabile. L’ammissione di una prova non può essere fatta dipendere esclusivamente dalla presentazione di deter­minati mezzi di prova.

161 RS 172.021


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2023 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
140 II 80Art. 1 Abs. 3 lit. c, Art. 6 und 81 Abs. 1 MWSTG; Rechtsweg bei Streitigkeiten über die Überwälzung der Mehrwertsteuer im privatrechtlichen und im öffentlich-rechtlichen Verhältnis (hier: Beleihung). Erfolgen die steuerbaren Leistungen auf Grundlage eines privatrechtlichen Rechtsverhältnisses, richtet sich die Überwälzung der Steuer nach den privatautonomen Vereinbarungen. Bei Streitigkeiten ist Zivilklage vor der Ziviljustiz zu erheben (E. 2.4). Beruhen die steuerbaren Leistungen auf öffentlichem Recht, richtet sich entgegen dem Wortlaut von Art. 6 MWSTG auch die Überwälzung nach dem öffentlichen Recht. Das Rechtsverhältnis zwischen der Billag AG und den Gebührenpflichtigen ist öffentlich-rechtlicher Natur. Streitigkeiten bei der Überwälzung der etwaigen Mehrwertsteuer auf der Empfangsgebühr sind verfügungsweise zu regeln (E. 2.5). Mehrwertsteuer; MWSTG; Steuer; Billag; Leistung; Leistung; Verfügung; Überwälzung; Urteil; öffentlich-rechtliche; Partei; Gebühr; öffentlich-rechtlichen; BAKOM; Gebühren; Beschwerde; Steuerpflichtig; Rechtsverhältnis; Streit; Eidgenössische; Leistungsempfangende; Vorinstanz; Privatrechtlichen; Person; Steuerpflichtigen; Objektiv; Leistungen; Zuständig; Erhebung

Anwendung im Bundesverwaltungsgericht

BVGELeitsatzSchlagwörter
A-2514/2020ZölleBeschwerde; Hunde; Einfuhr; Urteil; Beschwerdeführerin; Markt; Steuer; Einfuhrsteuer; MWSTG; Schätzung; Marktwert; BVGer; Bundesverwaltungsgericht; Vorinstanz; Sachverhalt; Recht; Abgabepflichtige; Tierheim; Person; Vorliegende; Verwaltung; Transport; Vorliegenden; Ermessen; Inland; Verfahren; Höhe; Strasse; Vieler:
A-2589/2020MehrwertsteuerBeschwerde; Steuer; Beschwerdeführer; Frist; Vorinstanz; Urteil; Ermessen; MWSTG; Verfügung; Recht; Mehrwertsteuer; Urteile; Person; Schätzung; BVGer; Beschwerdeführers; Steuerpflicht; Einsprache; Bundesverwaltungsgericht; Forderung; Ermessenseinschätzung; Wiederherstellung; Verfahren; MwH; Umsatz; Beweis; Verfahrens; Verzugs; Gesuch

Anwendung im Bundesstrafgericht

BSGLeitsatzSchlagwörter
BV.2018.20Kostenerkenntnis (Art. 96 Abs. 1 VStrR).Beschwerde; Verfügung; Verfahren; Busse; Bescheid; Verfahrens; Erkennt; Beschwerdeführerin; Frist; Mehrwertsteuer; Spruch; Kostenerkenntnis; Bundesstrafgericht; Schreibgebühr; Beurteilung; Verfahrenskosten; Spruchgebühr; Verwaltung; Partei; Abrechnung; Gerichtliche; Beschwerdekammer; Bundesstrafgerichts; Begehren; KV-VStrR; Bundesgesetz; Auferlegt; Formular; Einzureichen
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