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Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI)

Art. 81 LAMaI de 2021

Art. 81 Loi fédérale sur l’assurance-maladie (LAMaI) drucken

Art. 811


1 Abrogé par l’annexe ch. 11 de la LF du 6 oct. 2000 sur la LPGA, avec effet au 1er janv. 2003 (RO 2002 3371; FF 1991 II 181 888, 1994 V 897, 1999 4168).


Dieser Gesetzesartikel ist im Jahr 2021 (prüfen Sie auf Aktualität) in Kraft getreten. Es besteht kein Anspruch auf Aktualität und Vollständigkeit/Richtigkeit. Wir verweisen Sie dazu auf www.admin.ch.

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Anwendung im Bundesgericht

BGERegesteSchlagwörter
128 III 246Art. 79 Abs. 2 SchKG; Einreden gegen ausserkantonale Anerkennungsentscheide. Beseitigt eine Krankenkasse ausserhalb des Kantons, in dem die Betreibung geführt wird, mit der Verfügung über die Zahlungspflicht des Versicherten auch den Rechtsvorschlag, bleiben die Einreden nach Art. 81 Abs. 2 SchKG erhalten und es ist das Verfahren nach Art. 79 Abs. 2 SchKG einzuschlagen (E. 2). Das Betreibungsamt entscheidet im Rahmen von Art. 79 Abs. 2 SchKG einzig darüber, ob die Äusserung des Schuldners formell als Einrede gemäss Art. 81 Abs. 2 SchKG zulässig ist (E. 3). SchKG; Betreibung; Recht; Betreibungsamt; Schuldner; Beschwerde; Einrede; Verfügung; Beschwerdeführerin; Schuldners; Aufsichtsbehörde; Krankenkasse; Rechtsöffnung; Entscheid; Schuldbetreibung; Konkurs; Kanton; Rechtsvorschlag; Einreden; Richtigen; Einwendung; Äusserung; Fortsetzung; Kantons; Binningen; Zahlungspflicht; Ergangen; Schuldbetreibungs; Worden; Erhob
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