1 Die Kantone sorgen dafür, dass eine von der inhaftierten Ausländerin oder dem inhaftierten Ausländer bezeichnete Person in der Schweiz benachrichtigt wird. Die inhaftierte Person kann mit ihrer Rechtsvertreterin oder ihrem Rechtsvertreter sowie mit Familienangehörigen und Konsularbehörden mündlich und schriftlich verkehren.
2 Die Haft ist in Hafteinrichtungen zu vollziehen, die dem Vollzug der Vor-bereitungs-, Ausschaffungs- und Durchsetzungshaft dienen. Ist dies insbesondere aus Kapazitätsgründen in Ausnahmefällen nicht möglich, so sind die inhaftierten Ausländerinnen und Ausländer gesondert von Personen in Untersuchungshaft oder im Strafvollzug unterzubringen.230
3 Den Bedürfnissen von Schutzbedürftigen, unbegleiteten Minderjährigen und Familien mit Minderjährigen ist bei der Ausgestaltung der Haft Rechnung zu tragen.231
4 Zudem richten sich die Haftbedingungen:
5 Die zuständige Behörde kann anordnen, dass die Möglichkeiten einer inhaftierten Ausländerin oder eines inhaftierten Ausländers eingeschränkt werden, mit bestimmten Personen oder Personengruppen direkt oder über Drittpersonen in Kontakt zu stehen, wenn:
6 Erweist sich die Einschränkung nach Absatz 5 als nicht ausreichend, um der Gefährdung der inneren oder äusseren Sicherheit wirksam entgegenzutreten, so kann die zuständige Behörde Einzelhaft anordnen.238
229 Fassung gemäss Art. 2 Ziff. 1 des BB vom 18. Juni 2010 betreffend die Übernahme der EG-Rückführungsrichtlinie (Richtlinie 2008/115/EG), in Kraft seit 1. Jan. 2011 (AS 2010 5925; BBl 2009 8881).
230 Fassung gemäss Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2018 (Verfahrensregelungen und Informationssysteme), in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1413; BBl 2018 1685).
231 Fassung gemäss Anhang Ziff. I 1 des BB vom 26. Sept. 2014 (Übernahme der V[EU] Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1841; BBl 2014 2675).
232 Richtlinie 2008/115/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dez. 2008 über gemeinsame Normen und Verfahren in den Mitgliedstaaten zur Rückführung illegal aufhältiger Drittstaatsangehöriger, Fassung gemäss ABl. L 348 vom 24.12.2008, S. 98.
233 Siehe Fussnote zu Art. 64a Abs. 1.
234 Eingefügt durch Ziff. I des BG vom 14. Dez. 2018 (Verfahrensregelungen und Informationssysteme), in Kraft seit 1. Juni 2019 (AS 2019 1413; BBl 2018 1685).
235 SR 0.107
236 Eingefügt durch Anhang Ziff. I 1 des BB vom 26. Sept. 2014 (Übernahme der V[EU] Nr. 604/2013 zur Festlegung der Kriterien und Verfahren zur Bestimmung des Mitgliedstaats, der für die Prüfung eines Antrags auf internationalen Schutz zuständig ist), in Kraft seit 1. Juli 2015 (AS 2015 1841; BBl 2014 2675).
237 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 25. Sept. 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2021 565; 2022 300; BBl 2019 4751).
238 Eingefügt durch Ziff. I 2 des BG vom 25. Sept. 2020 über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus, in Kraft seit 1. Juni 2022 (AS 2021 565; 2022 300; BBl 2019 4751).
Kanton | Fallnummer | Leitsatz/Stichwort | Schlagwörter |
BS | AUS.2021.26 (AG.2021.408) | Verlängerung der Ausschaffungshaft | Migration; Migrationsamt; Teilte; Werden; Beurteilte; Einzelrichter; August; Beurteilten; Einzelrichterin; Möglich; Weitere; Vollzug; Ausschaffungshaft; Länger; Entscheid; Wegweisung; Monate; Ausländer; Mongolei; Unterbringung; Basel-Stadt; Lassen; Vorliegend; Verlängerung; Airlines; Flüge; Wieder; Ausschaffungsgefängnis; Zurzeit; Turkish |
BS | AUS.2020.28 (AG.2020.339) | Anordnung der Ausschaffungshaft | Ausländer; Ausschaffung; Migration; Landes; Ausschaffungshaft; Vollzug; Migrationsamt; Landesverweisung; Bereit; Schengen; Werden; Untertauchen; Ausländerrecht; Rechtlich; Andere; Schweiz; Worden; Untertauchensgefahr; Januar; Strafurteil; Monaten; Bereits; Schengenraum; IVm; Strafgericht; Lassen; Verhandlung; Erstinstanzliche; Gemäss; Verfügung |
BGE | Regeste | Schlagwörter |
149 II 6 (2C_765/2022) | Regeste Art. 16 Abs. 1 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtlinie); Art. 80 Abs. 4 und Art. 81 Abs. 2 AIG (Fassung gemäss Ziff. I des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2018 [Verfahrensregelungen und Informationssysteme], in Kraft seit 1. Juni 2019); Haftbedingungen für ausländerrechtlich festgehaltene Personen; Zugang zum Internet. Bestätigung der Rechtsprechung ( BGE 146 II 201), wonach ausländerrechtliche Festhaltungen grundsätzlich in einer speziellen, nur zu diesem Zweck bestimmten Vollzugsanstalt zu erfolgen haben (E. 4.1). | Gefängnis; Ausländerrechtlich; Haftbedingungen; Person; Regionalgefängnis; Beschwerde; Internet; Personen; Festhaltung; Urteil; Kanton; Moutier; Beschwerdeführer; Recht; Kantons; Vollzug; Rechtlichen; Administrativhaft; Mobiltelefon; Vollzug; Internetzugang; Ausländer; Ausländerrechtliche; Kontakt; Zwangsmassnahme; Bundesgericht; Inhaftierte; Hinblick; Regel; Zugang |
146 II 201 (2C_447/2019) | Regeste Art. 16 Abs. 1 und Art. 18 der Richtlinie 2008/115/EG (Rückführungsrichtline); Art. 81 Abs. 2 AIG (Fassung gemäss Ziff. I des Bundesgesetzes vom 14. Dezember 2018 [Verfahrensregelungen und Informationssysteme], in Kraft seit 1. Juni 2019). Haftbedingungen für ausländerrechtlich festgehaltene Personen. Die ausländerrechtliche Festhaltung hat grundsätzlich in einer speziellen, nur zu diesem Zweck vorgesehenen Vollzugsanstalt zu erfolgen (Ausschaffungsgefängnis). Sie kann bloss in Ausnahmefällen in ordentlichen Haftanstalten vollzogen werden, sofern die Trennung von den anderen Häftlingen - durch eine eigenständige Abteilung - sichergestellt bleibt und ein administrativ anderweitig nicht bewältigbarer wichtiger Grund für dieses Vorgehen vorliegt (E. 4-6). | Speziell; Spezielle; Anstalt; Hafteinrichtung; Unterbringung; Rückführung; Festhaltung; Speziellen; Vollzug; Richtlinie; Rückführungsrichtlinie; Person; Ausschaffung; Haftanstalt; Personen; Ausschaffungs; Hafteinrichtungen; Regionalgefängnis; Schweiz; Anstalten; Recht; Vollzug; Beschwerde; Kanton; Ausländerrechtlich; Auslegung; Gewöhnlichen; Haftanstalten; Erfolge |